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Vater im Gespräch mit behindertem Sohn im Rollstuhl im Krankenhauszimmer

Einrichtungen des Gesundheits-wesens

Barrierefreiheit umsetzen

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Einrichtungen des Gesundheitswesens

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung entsprechend Artikel 25 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN‑BRK). Die Vertragsstaaten der UN‑BRK legen den Verantwortlichen im Gesundheitswesen damit die Verpflichtung auf, Menschen mit Behinderungen eine Gesundheitsversorgung von gleicher Qualität wie Menschen ohne Behinderungen zu ermöglichen. Es geht dabei nicht nur um bauliche und technische Anforderungen, sondern auch um eine barrierefreie Kommunikation in schriftlicher und mündlicher Form. Informationen müssen von allen so verstanden werden, dass sie selbstbestimmt Entscheidungen treffen können. Verantwortliche im Gesundheitswesen müssen für die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen noch stärker sensibilisiert werden.

In diesem Anwendungsbereich finden Sie weitere Informationen zum Thema Inklusives Gesundheitswesen, zum Beispiel zu barrierefreien Webseiten. Diese sind vor allem dann wichtig, wenn sich Patientinnen und Patienten vor geplanten Krankenhausbesuchen über die Einrichtung und über die Barrierefreiheit der Einrichtung informieren möchten.

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