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Standards und technische Normen unterstützen Inklusion

Standards und Normen sind für die Umsetzung technischer Barrierefreiheit von großer Bedeutung. Sie geben verbindliche Vorgaben bei technischer Ausführung zum Beispiel bei Baumaßnahmen, Produkten, digitalen Medien und Informationsträgern.

Standards und Normen basieren auf den allgemein anerkannten Regeln der Technik und müssen – orientiert am sich weiterentwickelten Stand der Technik – ebenfalls in bestimmten Zyklen angepasst und überarbeitet werden. Für die Umsetzung von Barrierefreiheit müssen diese Vorgaben gleichzeitig eine Vielfalt an Bedarfen und Anforderungen unterschiedlicher Nutzerinnen und Nutzer abdecken.

Entwicklungsgrundsätze formen Standards und Normen

Damit möglichst alle Menschen, auch Menschen mit Beeinträchtigungen, von Standards profitieren, ist es essenziell, dass die Erarbeitung von Standards und Normen an Voraussetzungen gebunden ist. Folgende Entwicklungsgrundsätze sind bei Standards und Normen für die Umsetzung technischer Barrierefreiheit besonders wichtig:

  • Interprofessionalität und vielfältiger Sachverstand: Sachverständige unterschiedlicher Professionen und Experten in eigener Sache aus unterschiedlichen Nutzergruppen sind beim Erstellen von Standards einzubeziehen.
  • Nutzergruppenorientierung: Die Anforderungen unterschiedlicher Nutzergruppen an Auffindbarkeit, Zugänglichkeit, Nutzbarkeit sowie an die Verständlichkeit von Informationen sind zu berücksichtigen.
  • Schutzzielorientierung: Technische Lösungswege sind nicht immer starr festgeschrieben. Die Schutzzielorientierung bei der Erstellung von Standards und Normen zur Barrierefreiheit eröffnet bei der technischen Umsetzung auch Spielräume für kreative Einzellösungen, die nachweislich ein Schutzziel, wie zum Beispiel die Zugänglichkeit für Personen im Rollstuhl, erfüllen. Es gilt zu versuchen, mögliche Zielkonflikte mit technischen Mitteln kreativ aufzulösen. Zielkonflikte können entstehen, wenn zum Beispiel   Zugänglichkeitsziele für Rollstuhlnutzer durch Stufenlosigkeit und Auffindbarkeitsziele für blinde Personen etwa durch taktile Erkennbarkeit von Absätzen und Stufen erreicht werden können.
  • Nutzer-Schnittstellen beachten: Standards müssen Schnittstellen zur Nutzung mit individuellen assistiven Lösungen zulassen.
  • Anwendung der Gestaltungsprinzipien des „Design für Alle“, die auf eine breite Nutzbarkeit, flexible Benutzung und intuitive Handhabung abzielen.

Mit einer kurzen Beschreibung verweisen wir im Folgenden auf eine kleine Auswahl wichtiger geltender Standards für Barrierefreiheit.