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Eu-Richtlinien
Einige Richtlinien und EU-Gesetze wirken sich auch auf das nationale recht aus oder wurden in nationalen Gesetze umgesetzt.
Ursprünglich war zum Beispiel zur Barrierefreiheit von Webseiten seitens der Europäischen Kommission lediglich eine grobe Vorgabe mit Verweis auf die WCAG 2.0 Richtlinien für barrierefreie Webinhalte vorgegeben. Dies hatte dazu geführt, dass Barrierefreiheit von Informationstechnik sehr unterschiedlich in den Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Die Europäischen Kommission hatte darauf beschlossen zur besseren Harmonisierung striktere Vorgaben zur Umsetzung zu machen und eine Richtlinie anstelle einer Empfehlung beschlossen: Seit dem 22. Dezember 2016 gilt nun in allen Mitgliedstaaten die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Lesen Sie zum Thema EU-Richtlinien auch unsere Artikel:
- Europaweite Bestimmungen als rechtliche Grundlage zur Umsetzung von Barrierefreiheit im Bereich Verkehr
- Neue EU-Webrichtlinie?! zur Umsetzung der EU-Webrichtlinie 2016/2102
- Hintergrund zur barrierefreien Informationstechnik
Letzte Aktualisierung am 27.02.19