Ausführliche Hinweise
Anzahl und Lage
Die DIN 18040-1 fordert mindestens eine barrierefreie Toilette je Sanitäranlage. Die Technischen Baubestimmungen von NRW (VV TB NRW) streichen den Bezug auf die Sanitäranlage und reduzieren diese Forderung damit auf eine barrierefreie Toilette (je Gebäudeeinheit). Sie fordern aber zusätzliche Toilettenräume, wenn es die Anzahl der darauf angewiesenen Personen verlangt.
Am sinnvollsten ist es, barrierefreie Toiletten als separaten Raum geschlechtsneutral anzubieten. Davon profitieren besonders Menschen, die auf Assistenz angewiesen sind aber auch Familien. Werden die barrierefreien Toiletten in die geschlechtsspezifischen Bereiche integriert, muss die Erschließung über den Vorraum ebenfalls barrierefrei gewährleistet sein. Außerdem ist dann ein Handwaschbecken innerhalb der WC-Kabine verpflichtend
Bei Gebäuden mit hohem Besuchsaufkommen oder bei Versammlungsstätten sollten die barrierefreien Toiletten auf der gleichen Ebene wie die Veranstaltungsräume liegen.
Auf die Lage der allgemeinen wie auch der barrierefreien Toiletten sollte bereits im Eingangsbereich mit kontrastreichen und taktil erfassbaren Hinweisschildern mit verständlichen Piktogrammen hingewiesen werden. Auch die Hinweisschilder neben den Türen der WC-Anlagen sollten nach dem 2-Sinne-Prinzip ausgeführt werden.
Türen
Türen zu barrierefreien WCs müssen die gleichen Anforderungen erfüllen wie Türen zu sonstigen barrierefreien Sanitäre Anlagen. In dem Umsetzungstipp wird in einem Beispiel auch die Nutzung des Euroschlüssels erklärt, der für barrierefreie Toiletten ebenfalls empfohlen wird.
Bewegungsflächen
Neben den allgemeinen Anforderungen, die im Umsetzungstipp Sanitäre Anlagen beschrieben sind, gibt es für barrierefreie Toiletten zusätzlich die Anforderung, dass sie beidseitig anfahrbar sein müssen, weil Menschen je nach Einschränkung nur von einer Seite vom Rollstuhl auf das WC umsetzen können. Die Anforderung wird erfüllt durch:
- Eine Bewegungsfläche beidseits mindestens 90 cm breit und 70 cm tief von Vorderkante WC-Becken bis zur Rückwand
- Diese Bewegungsfläche ist frei von fest installierten Ausstattungselementen.
Bei Platzmangel gibt es Alternativen:
- Eine technische Lösung durch ein verschiebbares WC.
- Eine räumliche Lösung durch mehrere barrierefreie Toiletten im Gebäude, die mindestens je eine rechte und linke Anfahrbarkeit anbieten. Diese sollte bei Wegweisern entsprechend gekennzeichnet sein.
Beim Waschtisch sind besondere Maße bei der Unterfahrbarkeit zu beachten. Sie sind ebenfalls im Umsetzungstipp Sanitäre Anlagen erläutert und in den folgenden Bildern dargestellt.
Bewegungsflächen für Rohlstuhlnutzende im barrierefreien WC
Unterfahrbarkeit eines Waschtisches für Rohlstuhlnutzende
Ausstattungselemente und ihre Maße
Wie wichtig die von der DIN geforderte kontrastreiche Gestaltung von barrierefreien und nichtbarrierefreien Sanitärräumen ist, zeigt ebenfalls der Umsetzungstipp Sanitäre Anlagen mit anschaulichen Fotos. Außerdem ist auch bei allen Ausstattungselementen der Abstand von 50 cm zu einem seitlichen Bauteil einzuhalten.
Für barrierefreie Toiletten gelten zusätzlich folgende Anforderungen:
- Sitzhöhe des WC-Beckens zwischen 46 cm und 48 cm.
Wünschenswert wäre ein höhenverstellbares WC. - Rückenstütze 55 cm hinter der Vorderkante des WC-Beckens.
Der WC-Deckel ist als Rückenstütze nicht geeignet. - Stützgriffe beidseits des WC-Beckens.
Oberkante 28 cm über Sitzhöhe, die Vorderkante des WC-Beckens 15 cm überragend, Abstand zueinander 65 cm bis 70 cm, leicht und in selbst gewählten Stufen hochklappbar.
Eine Feder reduziert den Kraftaufwand beim Hochklappen. - Die Griffe müssen so befestigt sein, dass sie einer Punktlast von mindestens 1 kN am vorderen Griffende standhalten.
- Spülung ohne Veränderung der Sitzposition per Hand oder Arm auslösbar.
Ein unbeabsichtigtes Auslösen der Spülung muss auch bei berührungsloser Spülung ausgeschlossen sein. Sinnvoll ist ein im Stützklappgriff integrierter Auslöseknopf, der eindeutig auf seine Funktion hinweist.
- Toilettenpapierhalter erreichbar ohne dass man die Sitzposition ändern muss.
Sinnvoll ist die Integration in die Stützklappgriffe, möglichst beidseits. Dann muss gewährleistet sein, dass das Toilettenpapier beim Hochklappen des Griffs nicht herunterfällt. - Dicht- und selbstschließender Abfallbehälter sollte vorgesehen werden, ergänzt durch einen Hygienebeutelspender.
- Höhe der Ausstattungselemente muss zwischen 85 cm und 105 cm liegen. So kann man sie sowohl sitzend als auch stehend erreichen. Außerdem muss man sie mit einer Hand nutzen können.
Außerdem können folgende Ausstattungselemente hilfreich sein:
- Dusch-WC mit Föhnfunktion sind eine sinnvolle Ergänzung zu den Standard-WC. Sie können je nach Einschränkung für manche Menschen die einzige Möglichkeit sein, die Toilette ohne fremde Hilfe zu benutzen, beispielsweise bei Funktionseinschränkungen der Arme. Ist eine direkte Installation nicht möglich, sollten zumindest die nötigen Anschlüsse für eine spätere Montage vorgesehen werden.
- Wickeltisch Unterkante zum Beispiel 90 cm zur Nutzung auch von Rollstuhlnutzenden
- Personen-Lifter erleichtert den Transfer vom Rollstuhl auf das WC
Notrufanlagen
In der Nähe des WC-Beckens muss ein Notruf vorgesehen werden. Er muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Vom WC aus sitzend auslösbar, beispielsweise durch einen Knopf im Stützklappgriff.
- Ein zusätzlicher Notruf auf dem Boden liegend auslösbar.
- Visuell kontrastierend und taktil erfassbar und auffindbar.
- Die Funktion muss auch für blinde Menschen eindeutig erkennbar sein.
- Der Notruf sollte zu einer Stelle geleitet werden, die zu den Öffnungszeiten des Gebäudes dauerhaft besetzt ist.
Sicherheits-Rufleisten oder ein horizontaler Notruf-Schnurzug können sinnvolle Alternativen zur üblichen abgehängten roten Notfallschnur sein. Das Beispiel zeigt Details.