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Haupteingang vom Gebäude der Agentur Barrierefrei NRW beleuchtet in der Abenddämmerung

Gebäude

Sanitäre Anlagen - Allgemein

Selbstständige Nutzung von WC, Wasch- und Duschräume oder Umkleiden

 SANITÄR-Kontraste

In keinem Lebensbereich ist die Privatsphäre so wichtig wie im Sanitärbereich. Um einen Sanitärraum selbstständig und ohne fremde Hilfe nutzen zu können, müssen ihn Menschen mit vermindertem Sehvermögen finden und Menschen mit eingeschränkter Motorik einfach erreichen und nutzen können.

Es gibt Grundanforderungen, die für alle barrierefreien Sanitärräume gelten, also nicht nur für Toiletten, sondern auch für Wasch- und Duschräume oder Umkleiden. Dazu gehören gewisse Bewegungsflächen und Greifbereiche für Rollstuhlnutzende ebenso wie eine kontrastreiche Gestaltung für Menschen mit Seheinschränkungen.

Weitere Maßnahmen unterstützen zusätzlich:
Haltegriffe für ältere Menschen oder Ausstattungselemente in unterschiedlichen Höhen für Kinder und kleinwüchsige Personen. Und Menschen mit Sinneseinschränkungen sind gerade in allen Räumen, in denen sie sich alleine aufhalten könnten, auf das Einhalten des 2-Sinne-Prinzips angewiesen, insbesondere im Alarmfall.

Für barrierefreie Toiletten gibt es darüber hinaus Anforderungen, die in einem eigenen Umsetzungstipp erläutert werden

Ausführliche Hinweise

Anzahl und Beschilderung

Gibt es in einem Gebäude spezielle barrierefreie Sanitärbereiche, sollte mit kontrastreichen und taktil erfassbaren Hinweisschildern mit einfachen Piktogrammen darauf hingewiesen werden, und zwar bereits im Eingangsbereich aber auch direkt neben den Türen dieser Räume.

Die erforderliche Anzahl solcher Bereiche sollte sich an der Anzahl der darauf angewiesenen Personen orientieren.

Türen
  • Türen zu barrierefreien Sanitärräumen müssen leichtgängig sein.
    Alternativ können sie elektrifiziert werden. Der Taster muss für Rollstuhlnutzende anfahrbar sein.
  • Der Türdrücker muss auf 85 cm Höhe installiert sein mit einer leicht bedienbaren - möglichst elekrischen - Verschließmöglichkeit.
    Eine optische Rückmeldung, dass die Tür verschlossen ist, gibt Sicherheit.
  • Im Notfall muss man die Tür von außen entriegeln können.
  • Drehflügeltüren müssen nach außen öffnen. So ist der Raum im Falle einer Blockierung von innen trotzdem zugänglich.
    Ist vor der Tür wenig Platz, kann alternativ eine Schiebetür oder eine Falttür (Raumspartür) eingebaut werden.
  • Durchgangsbreite mindestens 90 cm
  • Eine Zuziehstange auf der Türinnenseite in 85 cm Höhe erleichtert Rollstuhlnutzenden das Schließen der Tür.
  • Die Nutzung des Euroschlüssels kann ungewünschtes Betreten verhindern, den Raum für die Zielgruppe aber trotzdem zugänglich machen. Näheres steht im Beispiel.
Bewegungsflächen
  • Bewegungsflächen zum Rangieren von mindestens 1,50 cm x 1,50 cm sind erforderlich vor Ausstattungselementen wie Waschtischen, WC-Becken und Liegen sowie vor und hinter Türen.
  • Sie dürfen sich überlagern.
  • Sie müssen nicht mittig vor den Ausstattungselementen liegen.
  • Durchgänge müssen mindestens 90 cm breit sein.
Ausstattungselemente

Alle Ausstattungselemente müssen kontrastreich zu ihrer Umgebung gestaltet sein.
Das sollte gerade auch in nicht barrierefreien Sanitärräumen eingehalten werden, da Menschen mit Seheinschränkungen oftmals eher die allgemeinen Sanitärräume nutzen.

Zwei Fotos einer kontrastreichen WC-Kabine, einmal mit und einmal ohne starker Seheinschränkung. Alle Ausstattungselemente und der Boden sind kontrastreich gestaltet.. Zwei Fotos einer WC-Kabine ohne Kontraste, einmal mit und einmal ohne starker Seheinschränkung. Alle Ausstattungselemente, die Wände und der Boden sindweiß und mit starker Seheinschränkung nicht zu erkennen..

Damit Rollstuhlnutzende alle Ausstattungselemente problemlos erreichen können, gilt:

  • Abstand mindestens 50 cm zu seitlichen Wänden oder Bauteilen
  • Bedienhöhe zwischen 85 cm und 105 cm
  • Werden Kleiderhaken geplant, dann zwingend in mindestens zwei Höhen für stehende und sitzende Personen, beispielsweise 85 cm und 150 cm.
Wasch- und Duschplätze

Folgende Voraussetzungen müssen Waschtische erfüllen, damit Rollstuhlnutzende sie mühelos nutzen können:

  • Höhe Vorderkante höchstens 80 cm
  • Unterfahrbare Tiefe mindestens 55 cm, bei Handwaschbecken mindestens 45 cm
  • Beinfreiraum im Bereich der Knie axial gemessen von mindestens 90 cm Breite, 67 cm Höhe und 30 cm Tiefe. Siphons dürfen den Beinfreiraum nicht einschränken.
  • Abstand der Armatur von der Vorderkante des Waschtisches höchstens 40 cm
  • Armaturen müssen als Einhebel- oder berührungslose Armaturen mit 45° C Maximaltemperatur ausgeführt werden, damit man sich nicht verbrüht.
    Einhebelarmaturen sollten mit verlängerten Hebeln versehen sein. Davon profitieren besonders Personen mit wenig Kraft oder Reichweite.
  • Spiegel über dem Waschtisch mindestens 100 cm hoch und sowohl sitzend als auch stehend einsehbar. Kippspiegel kommen somit in der Regel nicht mehr zur Ausführung.
  • Einhand-Seifenspender, Handtrockner bzw. Papierhandtuchspender und zugehöriger Abfallbehälter müssen im Bereich des Waschtisches angeordnet werden mit einer Bedienhöhe jeweils zwischen 85 cm und 100 cm. Eine zusätzliche Ablage wäre wünschenswert.
  • Haltegriffe beidseits des Waschtisches sind eine hilfreiche Ergänzung. Sie können auch Bestandteil des Waschbeckens sein.
  • Waschtische in unterschiedlichen Höhen oder höhenverstellbare Waschtische sind in Waschräumen hilfreich für Kinder und kleinwüchsige Menschen und entsprechen dem inklusiven Gedanken.

Die genannten Maße verdeutlicht das folgende Bild:

Vermaßte Zeichnung der erforderlichen Beinfreiräume  für Rohlstuhlnutzende unter einem Waschtisch.
Unterfahrbarkeit eines Waschtisches für Rohlstuhlnutzende

 

Auch barrierefreie Duschplätze müssen für Menschen mit Einschränkungen eigenständig und gefahrlos zu nutzen sein. Welche Anforderungen dort gelten, erläutert das Beispiel.

Umkleidebereiche und Liegen

Eine Liege kann für Menschen mit starken Mobilitätseinschränkungen eine Hilfe beim Umkleiden sein. Daher muss in Sport- und Badestätten sowie in Therapieeinrichtungen in mindestens einer Umkleidekabine ausreichend Platz sein, um eine Liege mit folgenden Eigenschaften aufstellen zu können:

  • Maße: 180 cm lang, 90 cm breit, 46 cm bis 48 cm hoch
  • Bewegungsfläche vor der aufgestellten Liege mindestens 1,50 cm tief
  • Sie können auch als Klappliegen ausgeführt werden.
  • Der Kopfbereich sollte aufstellbar sein.

Die Kabine muss abschließbar sein. Das Schloss muss man aber im Notfall von außen öffnen können.

In Raststätten sollte mindestens in einem Sanitärraum eine Liege vorhanden sein.

Folgende Ausstattungen können Menschen mit Einschränkungen in Umkleiden zusätzlich unterstützen:

  • Kleiderhaken in unterschiedlicher Höhe
  • Stockhalter für Gehilfen
  • höhenverstellbare Liege
  • Spiegel sitzend und stehend einsehbar
  • Haltegriffe in 85 cm Höhe

Notrufsysteme nach dem 2-Sinne-Prinzip

Alarmsignale hören und sehen
Über der Ausgangstür des Toilettenraumes einer Damentoilette befindet sich eine Blitzleuchte, die im Alarmfall in allen WC-Kabinen wahrgenommen werden kann. Ein roter Pfeil deutet auf die Blitzleuchte.

Alarm- und Warnsignal werden in Gebäuden meist nur akustisch übermittelt und sind für Menschen mit Höreinschränkungen somit nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmbar. Sie sind darauf angewiesen, dass Alarmsignale auch visuell wahrnehmbar sind. Das gilt in besonderem Maße in Räumen, in denen sie sich alleine aufhalten könnten, wie Toiletten, sonstigen Sanitärräumen oder Umkleiden.

Blitzleuchten können diese Aufgabe übernehmen. Sie senden im Alarmfall kontinuierlich Blitzsignale. Sie sollten gut sichtbar in den genannten Räumen installiert werden. Aber auch nichtbarrierefreie Sanitärräume sollten damit ausgestattet werden, da Menschen mit Höreinschränkungen oftmals eher die allgemeinen Sanitärräume nutzen. In Toilettenanlagen sollten alle WC-Kabinen damit ausgestattet sein.

Duschplätze

Anforderungen für Menschen mit motorischen Einschränkungen
Ein barrierefreier Toilettenraum mit Duschmöglichkeit, Alle Ausstattungslemente sind weiß und heben sich gut gegen die braune Wand ab. Im Duschbereich sind Haltegriffe und ein Klappsitz montiert.

Barrierefreie Duschplätze sollten vor allem in Sportstätten, Schwimmbädern und Raststätten eingeplant werden. Besonders sinnvoll ist es, einen Duschplatz und einen Umkleidebereich innerhalb einer barrierefreien Toilette anzuordnen. Davon profitieren besonders Personen mit Inkontinenz.

Damit Menschen mit motorischen Einschränkungen Duschplätze gut nutzen können, müssen sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • Bewegungsfläche:
    mindestens 1,50 cm x 1,50 cm im Duschplatz, auch bei geschlossenem Spritzschutz
  • niveaugleich zum angrenzenden Bereich.
    Eine Stufe von maximal 2 cm ist zulässig. Besser ist ein stufenloser Übergang mit geneigten Flächen. Die Fläche des Duschplatzes darf nur in die Bewegungsflächen des Sanitärraumes einbezogen werden, wenn sie niveaugleich sind.
  • Bodenbelag:
    muss rutschhemmend sein (sinngemäß nach GUV-I 8527 mindestens Bewertungsgruppe B).
  • Einhebel-Duscharmatur mit Handbrause:
    in 85 cm Höhe, aus der Sitzposition seitlich erreichbar. Der Hebel sollte nach unten zeigen, um Verletzungen für Menschen mit Seheinschränkungen beim Vorbeugen zu vermeiden. Besonders lange Schläuche an der Handbrause erleichtern das Abbrausen durch Begleitpersonen.
  • Dusch-Klappsitz:
    mindestens 45 cm tief, Sitzhöhe 46 cm bis 48 cm.
    Alternative: ein mobiler und stabiler Duschsitz, möglichst mit Armlehnen
  • Stützklappgriffe auf beiden Seiten des Klappsitzes:
    Oberkante 28 cm über der Sitzhöhe, mit einem Abstand von 65 cm bis 70 cm zueinander, den Sitz vorn um 15 cm überragend, leicht und stufenlos hochklappbar. Anstelle eines Stützklappgriffes kann auch ein wandmontierter fester, waagerechter Haltegriff genutzt werden.
  • Haltegriffe senkrecht und waagerecht:
    Die waagerechten Griffe in 85 cm Höhe. Bei einer Kombination aus Haltegriff und Armatur ist eine Höhe bis 105 cm zulässig. Die Stange für die Handbrause kann bei entsprechender Stabilität auch als senkrechter Haltegriff gelten.
  • Klarsicht-Trennwände oder Duschtüren:
    müssen wie Glastüren markiert werden.
  • Eine Badewanne kann einen barrierefreien Duschplatz nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

Der Euroschlüssel

Einer für alle
Abgebildet ist in weiß auf mintfarbenem Grund ein Zylinderschlüssel mit einem Schlüsselanhänger in Hausform und einer Herz-Aussparung. Darunter steht der Text "CBF DARMSTADT EURO-WC-SCHLÜSSEL" und das CBF-Icon mit zwei Rollstuhlnutzenden im Gespräch.

Der Euroschlüssel ist ein Einheitsschlüssel, mit dem man inzwischen über 12.000 Sanitärräume in Raststätten, Bahnhöfen und anderen öffentlich zugänglichen Gebäuden im In- und Ausland nutzen kann.

Besonders Menschen, die auf die Nutzung eines barrierefreien Sanitärraumes angewiesen sind, brauchen die Sicherheit, dass der Raum sauber und funktionstüchtig ist.

Um barrierefreie Sanitärräume vor nicht zweckgemäßen Betreten und damit vielleicht einhergehender Verschmutzung oder Vandalismus zu schützen, ihre Zugänglichkeit aber trotzdem zu gewährleisten, kann ein Einheits-Zylinder für den sogenannten Euroschlüssel installiert werden. Der Schlüssel wird an zentraler Stelle deponiert. Entsprechende Schilder am Sanitärraum und möglichst auch schon im Eingangsbereich weisen auf den Standort des Schlüssels hin.

Der besondere Vorteil dieses Systems ist, dass jede Person, die auf solche Räume angewiesen ist, den Schlüssel für dieses weit über die Landesgrenzen hinaus genutzte Schließsystem beantragen und erwerben kann. Mit dem Schlüssel erhält man auch das Locus-Behindertentoiletten-Verzeichnis.

Weiterführende Links

Downloads

  • Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden

    Die Broschüre „Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden“ der Agentur Barrierefrei NRW erläutert die DIN 18040 Teil 1 anhand praktischer Lösungsbeispiele.

Ansprechperson Gebäude

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