Ausführliche Hinweise
Anzahl und Beschilderung
Gibt es in einem Gebäude spezielle barrierefreie Sanitärbereiche, sollte mit kontrastreichen und taktil erfassbaren Hinweisschildern mit einfachen Piktogrammen darauf hingewiesen werden, und zwar bereits im Eingangsbereich aber auch direkt neben den Türen dieser Räume.
Die erforderliche Anzahl solcher Bereiche sollte sich an der Anzahl der darauf angewiesenen Personen orientieren.
Türen
- Türen zu barrierefreien Sanitärräumen müssen leichtgängig sein.
Alternativ können sie elektrifiziert werden. Der Taster muss für Rollstuhlnutzende anfahrbar sein. - Der Türdrücker muss auf 85 cm Höhe installiert sein mit einer leicht bedienbaren - möglichst elekrischen - Verschließmöglichkeit.
Eine optische Rückmeldung, dass die Tür verschlossen ist, gibt Sicherheit.
- Im Notfall muss man die Tür von außen entriegeln können.
- Drehflügeltüren müssen nach außen öffnen. So ist der Raum im Falle einer Blockierung von innen trotzdem zugänglich.
Ist vor der Tür wenig Platz, kann alternativ eine Schiebetür oder eine Falttür (Raumspartür) eingebaut werden. - Durchgangsbreite mindestens 90 cm
- Eine Zuziehstange auf der Türinnenseite in 85 cm Höhe erleichtert Rollstuhlnutzenden das Schließen der Tür.
- Die Nutzung des Euroschlüssels kann ungewünschtes Betreten verhindern, den Raum für die Zielgruppe aber trotzdem zugänglich machen. Näheres steht im Beispiel.
Bewegungsflächen
- Bewegungsflächen zum Rangieren von mindestens 1,50 cm x 1,50 cm sind erforderlich vor Ausstattungselementen wie Waschtischen, WC-Becken und Liegen sowie vor und hinter Türen.
- Sie dürfen sich überlagern.
- Sie müssen nicht mittig vor den Ausstattungselementen liegen.
- Durchgänge müssen mindestens 90 cm breit sein.
Ausstattungselemente
Alle Ausstattungselemente müssen kontrastreich zu ihrer Umgebung gestaltet sein.
Das sollte gerade auch in nicht barrierefreien Sanitärräumen eingehalten werden, da Menschen mit Seheinschränkungen oftmals eher die allgemeinen Sanitärräume nutzen.
Damit Rollstuhlnutzende alle Ausstattungselemente problemlos erreichen können, gilt:
- Abstand mindestens 50 cm zu seitlichen Wänden oder Bauteilen
- Bedienhöhe zwischen 85 cm und 105 cm
- Werden Kleiderhaken geplant, dann zwingend in mindestens zwei Höhen für stehende und sitzende Personen, beispielsweise 85 cm und 150 cm.
Wasch- und Duschplätze
Folgende Voraussetzungen müssen Waschtische erfüllen, damit Rollstuhlnutzende sie mühelos nutzen können:
- Höhe Vorderkante höchstens 80 cm
- Unterfahrbare Tiefe mindestens 55 cm, bei Handwaschbecken mindestens 45 cm
- Beinfreiraum im Bereich der Knie axial gemessen von mindestens 90 cm Breite, 67 cm Höhe und 30 cm Tiefe. Siphons dürfen den Beinfreiraum nicht einschränken.
- Abstand der Armatur von der Vorderkante des Waschtisches höchstens 40 cm
- Armaturen müssen als Einhebel- oder berührungslose Armaturen mit 45° C Maximaltemperatur ausgeführt werden, damit man sich nicht verbrüht.
Einhebelarmaturen sollten mit verlängerten Hebeln versehen sein. Davon profitieren besonders Personen mit wenig Kraft oder Reichweite. - Spiegel über dem Waschtisch mindestens 100 cm hoch und sowohl sitzend als auch stehend einsehbar. Kippspiegel kommen somit in der Regel nicht mehr zur Ausführung.
- Einhand-Seifenspender, Handtrockner bzw. Papierhandtuchspender und zugehöriger Abfallbehälter müssen im Bereich des Waschtisches angeordnet werden mit einer Bedienhöhe jeweils zwischen 85 cm und 100 cm. Eine zusätzliche Ablage wäre wünschenswert.
- Haltegriffe beidseits des Waschtisches sind eine hilfreiche Ergänzung. Sie können auch Bestandteil des Waschbeckens sein.
- Waschtische in unterschiedlichen Höhen oder höhenverstellbare Waschtische sind in Waschräumen hilfreich für Kinder und kleinwüchsige Menschen und entsprechen dem inklusiven Gedanken.
Die genannten Maße verdeutlicht das folgende Bild:
Auch barrierefreie Duschplätze müssen für Menschen mit Einschränkungen eigenständig und gefahrlos zu nutzen sein. Welche Anforderungen dort gelten, erläutert das Beispiel.
Umkleidebereiche und Liegen
Eine Liege kann für Menschen mit starken Mobilitätseinschränkungen eine Hilfe beim Umkleiden sein. Daher muss in Sport- und Badestätten sowie in Therapieeinrichtungen in mindestens einer Umkleidekabine ausreichend Platz sein, um eine Liege mit folgenden Eigenschaften aufstellen zu können:
- Maße: 180 cm lang, 90 cm breit, 46 cm bis 48 cm hoch
- Bewegungsfläche vor der aufgestellten Liege mindestens 1,50 cm tief
- Sie können auch als Klappliegen ausgeführt werden.
- Der Kopfbereich sollte aufstellbar sein.
Die Kabine muss abschließbar sein. Das Schloss muss man aber im Notfall von außen öffnen können.
In Raststätten sollte mindestens in einem Sanitärraum eine Liege vorhanden sein.
Folgende Ausstattungen können Menschen mit Einschränkungen in Umkleiden zusätzlich unterstützen:
- Kleiderhaken in unterschiedlicher Höhe
- Stockhalter für Gehilfen
- höhenverstellbare Liege
- Spiegel sitzend und stehend einsehbar
- Haltegriffe in 85 cm Höhe