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Haupteingang vom Gebäude der Agentur Barrierefrei NRW beleuchtet in der Abenddämmerung

Gebäude

Parken auf dem Grundstück

Barrierefreie PKW-Stellplätze sinnvoll planen

PARKEN-Umstieg vom Rollstuhl ins Auto

Für viele Menschen mit Behinderungen ist die Mobilität mit dem Auto sehr wichtig, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Das gilt besonders für Menschen mit Einschränkungen der Bewegung, die sich mit Hilfsmitteln wie Rollstuhl oder Rollator fortbewegen. Sie können oft nur kurze Distanzen zu Fuß zurücklegen und benötigen somit einen PKW-Stellplatz direkt am barrierefreien Zugang ihres Zieles. Um ihr Hilfsmittel nutzen zu können, benötigen die Betroffenen beim Ein- und Aussteigen mehr Platz und mehr Zeit. Dabei ist es unwichtig, ob sie das Auto selber steuern oder nur mitfahren, wie beispielsweise Kinder mit Behinderungen. Barrierefreie Stellplätze müssen gewisse Kriterien erfüllen, damit sie für die Betroffenen auch wirklich barrierefrei zugänglich und nutzbar sind.

Ausführliche Hinweise

Anforderungen an barrierefreie PKW-Stellplätze

Es gibt auch bei den barrierefreien PKW-Stellplätzen Pflicht und Kür. Die Pflichtanforderungen nennt die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen von NRW (VV TB NRW Kapitel A4) in Verbindung mit der DIN 18040-1. Die Kür bilden weitere wünschenswerte Merkmale, die es der Zielgruppe erleichtern, den Stellplatz komfortabel und sicher zu nutzen.

Pflicht

Anzahl

  • Stellplatzverordnung (StellplatzVO)
    gilt ab 01. Juli 2022 überall dort, wo Bebauungspläne oder örtliche Bauvorschriften keine Regelungen treffen.
    meist 3 %, aber mindestens 1 Stellplatz nennt die zugehörige Anlage in Abhängigkeit von der Nutzung des Gebäudes.
    Die besondere Nutzung des Gebäudes kann eine größere Anzahl nötig machen, beispielsweise bei Seniorenwohnanlagen oder Arbeitsstätten mit vielen inklusiven Arbeitsplätzen.
  • Bauordnung NRW (BauO) in Verbindung mit der VV TB NRW (Kapitel A4)
    mindestens 1 %, aber immer mindestens 1 Stellplatz

    Dieser Anteil von der Gesamtzahl der notwendigen Stellplätze gilt grundsätzlich für alle öffentlich zugänglichen Gebäude.
  • Örtliche Regelungen
    können davon abweichen und gelten vorrangig vor der Stellplatzverordnung und der Bauordnung.
  • Sonderbauverordnung (SBauVO)
    gilt zwingend für viele Versammlungsstätten und andere Sonderbauten ab einer bestimmten Größe.
    mindestens 0,5 % der Besucher(sitz)plätze, aber mindestens 1 Stellplatz

Grundsätzlich ist es im Sinne der Barrierefreiheit, wenn bei Diskrepanzen die höhere Anzahl an barriefreien Stellplätzen eingeplant wird.

Mindestmaße

  • 3,50 m x 5,00 m
    Darin enthalten ist eine mindestens 1,50 m breite seitliche Bewegungsfläche, die sowohl auf der Fahrer- als auch auf der Beifahrerseite nutzbar sein soll, je nachdem, wo die betroffene Person ein- und aussteigen muss. Diese Rangierfläche kann auch auf einem möglichst niveaugleichen angrenzenden Weg oder in der Fahrgasse des Parkplatzes liegen, aber keinesfalls innerhalb von Flächen für den fließenden Verkehr.

    Barrierefreier PKW-Stellplatz vermaßt Mehrere barrierefreie PKW-Stellplätze mit Sperrstreifen

    Liegt sie zwischen zwei benachbarten Stellplätzen, kann sie von beiden Seiten genutzt werden, muss dann aber als Sperrfläche markiert werden. Damit reduziert sich die Gesamtbreite für beide Stellplätze um 1,50 m.

Kennzeichnung

  • Schild „Parkplatz“ in Kombination mit dem Zusatzzeichen „Rollstuhl“
  • von weitem gut zu erkennen.
    Sind sie von der Parkplatzzufahrt aus nicht sichtbar, sollte dort auf die Lage der barrierefreien Stellplätze hingewiesen werden.
    Weitere Details zeigt das Beispiel.

    Hinweisschild für barrierefreie PKW-Stellplätze an der Einfahrt eines Parkplatzes

Lage

  • möglichst nah an den barrierefreien Zugängen
    Wenn Menschen sich nur mit Hilfsmitteln fortbewegen können, fallen ihnen lange Wege oft schwer.
  • Außerdem werden Rollstuhlnutzende in ihrer niedrigen Sitzposition von Autofahrern leicht übersehen. Damit sind sie besonders gefährdet, wenn sie auf dem Parkplatz weite Wege zurücklegen müssen. Markierte Laufzonen können da sehr hilfreich sein.

Beschaffenheit

  • schwellenfrei und eben
    Sowohl der Übergang vom barrierefreien Stellplatz auf den Weg als auch die Zuwegung selber müssen barrierefrei - insbesondere schwellenfrei - gestaltet sein, zum Beispiel durch Bordsteinabsenkungen.
  • Gefälle von 2,5 % in alle Richtungen möglichst nicht überschreiten
    Für barrierefreie Stellplätze gelten die maximal zulässigen Neigungen für Verkehrsflächen. Da es beim Ein- und Aussteigen keine klare Zuordnung von Längs- und Querneigung gibt, sollte das genannte Gefälle nicht überschritten werden.
  • befestigte Oberfläche, erschütterungsarm befahrbar

    Barrierefreier Stellplatz an einem Bürgerbüro mit abgesenktem Bordstein

Automaten oder Schranken

  • müssen barrierefrei erreichbar und nutzbar sein
    Weitere Details gibt das Beispiel.
Kür

Stellplätze für Kleinbusse und PKW mit Heckeinstieg

  • Stellplätze für Kleinbusse sind nicht verpflichtend.
    Beim gleichzeitigen Transport von mehreren Menschen mit Behinderungen kommen Kleinbusse aber oft zum Einsatz. Außerdem erfolgt je nach Beeinträchtigung auch bei kleineren PKW der Zustieg über das Heck. Daher sollte gerade auf größeren Parkplätzen eine gewisse Anzahl dieser erweiterten Stellplätze eingeplant werden.
  • Mindestmaße 3,50 m x 7,50 m
    Sie müssen zu den Mindestmaßen von 3,50 m x 5,00 m zusätzlich eine Rangierfläche von 2,50 m hinter dem Fahrzeug vorweisen, zum Beispiel für die Nutzung einer Rampe. Diese Fläche kann auch auf einem Weg oder in der Fahrgasse des Parkplatzes liegen.
  • Lichte Höhe mindestens 2,50 m
    Das ist besonders bei überdachten Stellplätzen und Garagen zu beachten.

    PKW mit Heckeinstieg für einen Rollstuhl

Witterungsschutz

  • Menschen, die auf einen barrierefreien Stellplatz angewiesen sind, benötigen meist länger zum Ein- und Aussteigen. Regenschirme sind dabei oft hinderlich. Daher ist es wünschenswert, wenn diese Stellplätze und möglichst auch die Zuwegung überdacht sind oder in Garagen geplant werden. Selbstverständlich müssen Garagentore dann automatisiert sein.

gut beleuchtet

  • Eine gute Beleuchtung hilft bei der Orientierung und gibt mehr Sicherheit. Das gilt natürlich nicht nur für Menschen mit Behinderungen.

Weitere Details enthält auch der Umsetzungstipp Parken im Verkehrs- und Freiraum, da die Anforderungen für beide Bereiche nahezu identisch sind.

Kennzeichnung von barrierefreien Stellplätzen

Klare Beschilderung schafft Klarheit
Foto eines Hinweisschilds für barrierefreie PKW-Stellplätze. Zusätzlich istb die Anzahl vermerkt.
Das fordert die Straßenverkehrsordnung

PKW-Stellplätze für Menschen mit Behinderungen müssen nach der Straßenverkehrsordnung durch das Verkehrszeichen Nr. 314 (Parkplatz) in Verbindung mit dem Zusatzzeichen Nr. 1044-10 (Rollstuhl = nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde) gekennzeichnet werden.

Bei mehreren barrierefreien Stellplätzen kann die Anzahl ergänzt werden. Außerdem gibt es bei Bedarf ein Zusatzschild für die Reservierung des Stellplatzes für eine Person mit einem personalisierten Parkausweis.

Und zusätzlich …

Auch die Parkfläche selber sollte zur besseren Wahrnehmbarkeit mit einem großflächigen Rollstuhlsymbol gekennzeichnet sein. So werden diese Stellplätze besser wahrgenommen und nicht aus Versehen ordnungswidrig genutzt. Erforderliche Bewegungsflächen, zum Beispiel zwischen zwei barrierefreien Stellplätzen, müssen großflächig als solche gekennzeichnet sein, damit sie nicht verstellt werden. Die Kennzeichnung sollte regelmäßig erneuert und im Winter von Schnee und Eis befreit werden.

Barrierefreier Stellplatz in einer Parkgarage mit guter Kennzeichnung auf dem Boden. Boden-Kennzeichnung eines barrierefreien Stellplatzes ist verblichen und dadurch schlecht erkennbar Die Bodenmarkierung eines barrierefreien Stellplatzes ist verschneit und daher kaum zu erkennen
Das linke Foto zeigt ein vorbildliches Beispiel. Die beiden anderen Fotos veranschaulichen eine schlecht gepflegte Kennzeichnung.

Außerdem ist es hilfreich, wenn diese Stellplätze bereits bei der Einfahrt gut sichtbar ausgeschildert sind. Dadurch reduzieren sich unnötige Suchfahrten. Das gilt besonders für große Parkplätze oder Garagen.

Ein Hinweisschild an der Einfahrt eines Parkplatzes weist auf die Lage der barrierefreien Stellplätze hin. Ein Schild weist von Weitem gut sichtbar auf die barrierefreien Stellplätze hin.

Barrierefreie Stellplätze in Garagen und Parkhäusern

Besonderheiten beim Parken in geschlossenen Gebäuden
Foto einer hell ausgeleuchteten modernen Parkgarage mit grün gestrichenen Säulen und deutlich markierten Laufzonen.

Bei barrierefreien Stellplätzen in Garagen oder Parkhäusern sind folgende Besonderheiten zu beachten:

  • Garagentore sollten automatisch öffnen und schließen. Menschen mit eingeschränkter Motorik oder Gelenkproblemen wie zum Beispiel Arthrose oder Rheuma können einen Funksender wesentlich leichter bedienen als ein Schloss mit Schlüssel.
  • Barrierefreie Stellplätze sollten soweit es möglich ist ebenerdig angeordnet werden. So können sich Rollstuhlnutzende bei Gefahr selbstständig ins Freie retten. Die Nutzung von Aufzügen ist im Brandfall meist nicht möglich. Rampen gelten nur bis zu einer Neigung von 6 % als barrierefrei.
  • Die barrierefreien Stellplätze sollten sich in unmittelbarer Nähe zum Ausgang oder Aufzug befinden. Menschen im Rollstuhl werden von Autofahrern leicht übersehen. Kurze Wege und deutlich markierte Laufzonen reduzieren die Gefahr, dass sie angefahren werden.

    Zeichnung eines barrierefreien Stellplatzes in einer Parkgarage

  • Menschen mit Beeinträchtigungen benötigen meist länger für das Ein- und Aussteigen. Wird die Beleuchtung durch Zeitschaltungen geregelt, sollten Beleuchtungsphasen entsprechend verlängert werden.
  • Werden Stellplätze für Kleinbusse eingeplant, muss die lichte Höhe mindestens 2,50 m betragen.

Parkticket-Automaten und Schranken

Damit Schranken sich öffnen
Foto eines Rollstuhlfahrers an einem barrierefreien Parkticket-Automaten

Im Zusammenhang mit dem Thema barrierefreies Parken auf dem Grundstück müssen auch verschiedene Ausstattungselemente wie Schranken oder Parkticket-Automaten beachtet werden. Für sie gelten die gleichen Anforderungen an die Barrierefreiheit wie für alle Ausstattungselemente in öffentlich zugänglichen Gebäuden:

  • schwellenlose Erreichbarkeit
  • Einhaltung von Bewegungsräumen und Bedienhöhen
  • kontrastreiche Gestaltung
  • Beachten des 2-Sinne-Prinzips
  • Einfache Bedienung

Spezielle Anforderungen hinsichtlich barrierefreier Parkplätze sind zusätzlich:

Barrierefrei erkennbar
  • Die Lage der Automaten auf einem Parkplatz oder in einer Garage sollte gut sichtbar sein – auch aus sitzender Position, beispielsweise vom Rollstuhl aus.
Barrierefrei erreichbar
  • Auch Menschen mit Einschränkungen müssen aus dem Fahrzeug heraus Schranken oder Automaten an der Ein- und Ausfahrt gut bedienen können. Dazu sollte man an die Bedienelemente der Schranken gerade heranfahren können. Außerdem sollte die Entfernung zwischen Taster oder Ticketschlitz und Fahrgasse möglichst gering sein, damit Menschen mit eingeschränkter Motorik der Arme sie trotzdem erreichen können.
  • Barrierefreie Kassen-Automaten sollten keinesfalls an einer Schrägen platziert werden, beispielsweise einer Zufahrtsrampe, wie auf den Fotos zu sehen. Nur wenn die die Bewegungsflächen vor den Automaten eben sind, können Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, sie gefahrlos erreichen und nutzen.

Ein Parkticket-Automat steht an einer steilen Ausfahrtsrampe eines Parhauses. Ein Parkticket-Automat steht an einer steilen Ausfahrtsrampe eines Parhauses. Ein roter Pfeil weist auf die starke Neigung des Gehwegs hin.

Barrierefrei nutzbar
  • Automaten müssen im Stehen und Sitzen nutzbar sein. Das gilt auch für die Lesbarkeit von Displays. Die Bewegungsflächen und Bedienhöhen, vor allem für Taster und Einstecköffnungen, müssen barrierefrei nach DIN 18040 ausgebildet werden.
    Konkret gelten folgende Maße:
    davor - mindestens 150 cm x 150 cm, bei seitlicher Anfahrt reichen 120 cm Tiefe
    seitlich – mindestens 50 cm Abstand zu seitlichen Bauelementen wie Wänden
    darunter – bei ausschließlich frontaler Anfahrt muss er unterfahrbar sein:
    Tiefe mindestens 15 cm, Höhe mindestens 35 cm.
    Höhe der Bedienelemente - Achsmaß grundsätzlich 85 cm, in NRW zwischen 85 cm und 105 cm zulässig; das gilt auch bei mehreren Elementen übereinander

    Skizzen eines Parkticket-Automaten mit Vermaßung nach DIN 18040-1

  • Gegensprechanlagen an Schranken müssen nach dem 2-Sinne-Prinzip die Sprechbereitschaft auch mit optischen Lichtsignalen anzeigen. Nur so können Menschen mit Hörbeeinträchtigungen sehen, wann sie sprechen können.

Weiterführende Links

Downloads

  • Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden

    Die Broschüre „Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden“ der Agentur Barrierefrei NRW erläutert die DIN 18040 Teil 1 anhand praktischer Lösungsbeispiele.

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