Ausführliche Hinweise
Anforderungen an barrierefreie PKW-Stellplätze
Es gibt auch bei den barrierefreien PKW-Stellplätzen Pflicht und Kür. Die Pflichtanforderungen nennt die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen von NRW (VV TB NRW Kapitel A4) in Verbindung mit der DIN 18040-1. Die Kür bilden weitere wünschenswerte Merkmale, die es der Zielgruppe erleichtern, den Stellplatz komfortabel und sicher zu nutzen.
Pflicht
Anzahl
- Stellplatzverordnung (StellplatzVO)
gilt ab 01. Juli 2022 überall dort, wo Bebauungspläne oder örtliche Bauvorschriften keine Regelungen treffen.
meist 3 %, aber mindestens 1 Stellplatz nennt die zugehörige Anlage in Abhängigkeit von der Nutzung des Gebäudes.
Die besondere Nutzung des Gebäudes kann eine größere Anzahl nötig machen, beispielsweise bei Seniorenwohnanlagen oder Arbeitsstätten mit vielen inklusiven Arbeitsplätzen. - Bauordnung NRW (BauO) in Verbindung mit der VV TB NRW (Kapitel A4)
mindestens 1 %, aber immer mindestens 1 Stellplatz
Dieser Anteil von der Gesamtzahl der notwendigen Stellplätze gilt grundsätzlich für alle öffentlich zugänglichen Gebäude. - Örtliche Regelungen
können davon abweichen und gelten vorrangig vor der Stellplatzverordnung und der Bauordnung. - Sonderbauverordnung (SBauVO)
gilt zwingend für viele Versammlungsstätten und andere Sonderbauten ab einer bestimmten Größe.
mindestens 0,5 % der Besucher(sitz)plätze, aber mindestens 1 Stellplatz
Grundsätzlich ist es im Sinne der Barrierefreiheit, wenn bei Diskrepanzen die höhere Anzahl an barriefreien Stellplätzen eingeplant wird.
Mindestmaße
- 3,50 m x 5,00 m
Darin enthalten ist eine mindestens 1,50 m breite seitliche Bewegungsfläche, die sowohl auf der Fahrer- als auch auf der Beifahrerseite nutzbar sein soll, je nachdem, wo die betroffene Person ein- und aussteigen muss. Diese Rangierfläche kann auch auf einem möglichst niveaugleichen angrenzenden Weg oder in der Fahrgasse des Parkplatzes liegen, aber keinesfalls innerhalb von Flächen für den fließenden Verkehr.
Liegt sie zwischen zwei benachbarten Stellplätzen, kann sie von beiden Seiten genutzt werden, muss dann aber als Sperrfläche markiert werden. Damit reduziert sich die Gesamtbreite für beide Stellplätze um 1,50 m.
Kennzeichnung
- Schild „Parkplatz“ in Kombination mit dem Zusatzzeichen „Rollstuhl“
- von weitem gut zu erkennen.
Sind sie von der Parkplatzzufahrt aus nicht sichtbar, sollte dort auf die Lage der barrierefreien Stellplätze hingewiesen werden.
Weitere Details zeigt das Beispiel.
Lage
- möglichst nah an den barrierefreien Zugängen
Wenn Menschen sich nur mit Hilfsmitteln fortbewegen können, fallen ihnen lange Wege oft schwer. - Außerdem werden Rollstuhlnutzende in ihrer niedrigen Sitzposition von Autofahrern leicht übersehen. Damit sind sie besonders gefährdet, wenn sie auf dem Parkplatz weite Wege zurücklegen müssen. Markierte Laufzonen können da sehr hilfreich sein.
Beschaffenheit
- schwellenfrei und eben
Sowohl der Übergang vom barrierefreien Stellplatz auf den Weg als auch die Zuwegung selber müssen barrierefrei - insbesondere schwellenfrei - gestaltet sein, zum Beispiel durch Bordsteinabsenkungen. - Gefälle von 2,5 % in alle Richtungen möglichst nicht überschreiten
Für barrierefreie Stellplätze gelten die maximal zulässigen Neigungen für Verkehrsflächen. Da es beim Ein- und Aussteigen keine klare Zuordnung von Längs- und Querneigung gibt, sollte das genannte Gefälle nicht überschritten werden. - befestigte Oberfläche, erschütterungsarm befahrbar
Automaten oder Schranken
- müssen barrierefrei erreichbar und nutzbar sein
Weitere Details gibt das Beispiel.
Kür
Stellplätze für Kleinbusse und PKW mit Heckeinstieg
- Stellplätze für Kleinbusse sind nicht verpflichtend.
Beim gleichzeitigen Transport von mehreren Menschen mit Behinderungen kommen Kleinbusse aber oft zum Einsatz. Außerdem erfolgt je nach Beeinträchtigung auch bei kleineren PKW der Zustieg über das Heck. Daher sollte gerade auf größeren Parkplätzen eine gewisse Anzahl dieser erweiterten Stellplätze eingeplant werden. - Mindestmaße 3,50 m x 7,50 m
Sie müssen zu den Mindestmaßen von 3,50 m x 5,00 m zusätzlich eine Rangierfläche von 2,50 m hinter dem Fahrzeug vorweisen, zum Beispiel für die Nutzung einer Rampe. Diese Fläche kann auch auf einem Weg oder in der Fahrgasse des Parkplatzes liegen. - Lichte Höhe mindestens 2,50 m
Das ist besonders bei überdachten Stellplätzen und Garagen zu beachten.
Witterungsschutz
- Menschen, die auf einen barrierefreien Stellplatz angewiesen sind, benötigen meist länger zum Ein- und Aussteigen. Regenschirme sind dabei oft hinderlich. Daher ist es wünschenswert, wenn diese Stellplätze und möglichst auch die Zuwegung überdacht sind oder in Garagen geplant werden. Selbstverständlich müssen Garagentore dann automatisiert sein.
gut beleuchtet
- Eine gute Beleuchtung hilft bei der Orientierung und gibt mehr Sicherheit. Das gilt natürlich nicht nur für Menschen mit Behinderungen.
Weitere Details enthält auch der Umsetzungstipp Parken im Verkehrs- und Freiraum, da die Anforderungen für beide Bereiche nahezu identisch sind.