Ausführliche Hinweise
Pläne, Beschilderung, Informationen
Tastmodelle oder tastbare Pläne helfen blinden und stark sehbeeinträchtigten Menschen bei der Orientierung. Dazu müssen die Hilfen taktil auffindbar, visuell kontrastreich gestaltet sowie mit tastbarer Schrift versehen sein.
Brailleschrift besteht aus erhabenen Punkten, die in einem Raster von 2 mal 3 Punkten angeordnet sind. Jedes Raster stellt jeweils ein Zeichen dar.
Erhabene Profilschrift ist eine Schrift, die aus Druckbuchstaben besteht, aber durch ihre Machart tastbar wird. Das bedeutet, dass die einzelnen Buchstaben aus dem Hintergrund herausragen. Die Form wird so mit den Fingern fühlbar.
Nicht alle blinden und stark sehbeeinträchtigen Menschen können Brailleschrift lesen, deswegen muss Brailleschrift immer durch erhabene Profilschrift ergänzt werden.
Beschilderungen sollten immer durchgängig und leichtverständlich zu wichtigen Zielen entlang der Hauptrouten des Fußverkehrs vorhanden sein. Eine Hauptroute ist zum Beispiel der Weg vom Hauptbahnhof zum Rathaus.
Informationen müssen in einfacher Sprache bereitgestellt werden, wenn sie relevant für die barrierefreie Zugänglichkeit und Benutzbarkeit von öffentlichen Angeboten sind. Es kann sich dabei sowohl um Schrift- als auch im Sprachinformationen handeln.
Schriftzeichen
Im öffentlichen Raum muss serifenfreie Schrift verwendet werden für Informationen, die relevant für die barrierefreie Zugänglichkeit und Benutzbarkeit sind. Serifen sind die feinen Linien am Ende von Buchstabenstrichen. Sie reduzieren die Lesbarkeit eines Wortes oder Textes. Auch Kursivschrift kann die Lesbarkeit reduzieren und sollte nicht verwendet werden.
Die Schriftgröße ist je nach Leseabstand zu wählen. Je näher an einen Text herangetreten werden kann, umso kleiner kann die Schrift gewählt werden.
Die Groß- und Kleinschreibung muss beachtet werden. Eine Ausnahme bildet erhabene Profilschrift, bei der ausschließlich Großbuchstaben verwendet werden.
Bildzeichen
Bildzeichen, Symbole und fotorealistische Darstellungen erleichtern das Verstehen von geschriebenen Texten.
Dabei sollten nur Bildzeichen und Symbole verwendet werden, die einen hohen Wiedererkennungsgrad haben. Das grüne „H“ auf gelbem Grund in einem grünen Ring ist zum Beispiel das bekannte Zeichen für Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs.
Aushanginformationen
Werden Aushanginformationen bereitgestellt, zum Beispiel Fahrpläne oder Öffnungszeiten, sollte die Anbringungshöhe bei 1,00 m bis 1,60 m liegen. Eine Bewegungsfläche vor den Aushanginformationen von 1,50 m mal 1,50 m freihalten, damit sich Menschen mit Hilfsmitteln frei vor den Aushanginformationen bewegen und diese nutzen können. Deswegen ist auch keine Möblierung vor den Aushanginformationen erlaubt, wie zum Beispiel eine Sitzbank.
Für die Leserlichkeit der Informationen siehe oben unter Schriftzeichen.