Ausführliche Hinweise
Grundanforderungen
Unvermeidbare Engstellen müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 90 cm aufweisen und dürfen maximal 18 m lang sein. Es muss alles abgesichert werden, was die freizuhaltende Höhe von 2,25 m an Gehwegen und Fußgängerbereichen einschränkt. Die Oberfläche der nutzbaren Gehwegbreite muss eben und erschütterungsarm berollbar und rutschhemmend sein.
Wie Ausstattungselemente zu gestalten sind, lesen Sie im Umsetzungstipp Ausstattungselemente im Verkehrs- und Freiraum.
Längsneigung
Längsneigung ist für viele Menschen ein Problem. Es erfordert einiges an Kraft, längere Strecken zurückzulegen, die nicht eben sind. Das gilt vor allem für Menschen mit rollenden Hilfsmitteln. Die Längsneigung auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen sollte deswegen maximal 3 % betragen. Sie kann bis zu 6 % betragen, wenn jeweils nach maximal 10 m Zwischenpodeste zum Ausruhen und Abbremsen vorhanden sind. Zwischenpodeste haben eine Längsneigung von maximal 3 % und eine Länge von mindestens 1,50 m.
Die Topographie lässt es manchmal nicht zu, diese Werte einzuhalten. Wenn das der Fall ist, sollte über Alternativen nachgedacht werden. Zum Beispiel können alternative Wege ausgeschildert werden, die weniger Längsneigung aufweisen. Oder es können Verbindungen mit dem ÖPNV angeboten werden.
Querneigung
Querneigung erfordert permanentes Gegenlenken bei der Nutzung von Rollstühlen, Rollatoren und Kinderwagen. Die Querneigung sollte deshalb auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen nicht mehr als 2 % betragen, wenn zusätzlich Längsneigung vorhanden ist. Die notwendige Neigung für die Entwässerung ist dann in der Regel mithilfe einer vektoriellen Berechnung möglich. Wenn keine Längsneigung vorhanden ist, darf die Querneigung bis zu 2,5 % betragen.
Gehwegbegrenzungen
Damit Menschen sich mithilfe eines Langstockes orientieren können, benötigen sie taktil erfassbare Strukturen. Dabei kann es sich um Bodenindikatoren, aber auch sonstige Leitelemente handeln. Sonstige Leitelemente sind vorhandene, bauliche Strukturen wie zum Beispiel Geländer, Bordsteinkanten, Rasenkantensteine, Zäune, Wände und ähnliches. Auch die Grenzen zwischen zwei unterschiedlichen Oberflächen, kann ein Leitelement sein. Dabei ist es wichtig, dass die beiden Oberflächen ausreichend visuell und taktil kontrastreich sind.
Bodenindikatoren sollten so viel wie nötig und so wenig wie möglich verwendet werden.
Fußgängerbereiche
Auch außerhalb der klassischen Gehwege gibt es Bereiche, die vor allem für den Fußverkehr vorgesehen sind, das ist zum Beispiel auf Plätzen und in Fußgängerzonen der Fall. Diese Bereiche müssen die Anforderungen für Gehwege erfüllen. Das beinhaltet auch, dass auf diesen Flächen die taktile Führung mit sonstigen Leitelemente oder Bodenindikatoren und die visuelle Führung mittels visuellen Kontrasten geplant und umgesetzt wird.
Gemeinschaftsstraßen
Gemeinschaftsstraßen, die nach dem Shared Space Gedanken geplant sind, sind nur bedingt barrierefrei. Das Konzept setzt die visuelle Kommunikation zwischen den Verkehrsteilnehmenden voraus, also sehen und gesehen werden. Diese Art der Kommunikation fällt aber Menschen mit Beeinträchtigungen im Bereich des Sehens oder der Kognition schwer oder ist unmöglich.
In jedem Fall muss eine taktil und visuell kontrastreiche Führung durch diese Bereiche geplant und umgesetzt werden, Bahn- und Bushaltestellen müssen den Regeln der Barrierefreiheit entsprechen und das Anlegen von gesicherten Überquerungsstellen sollten nicht von vorneherein ausgeschlossen werden.