Ausführliche Hinweise
Hinkommen – Das Gebäude muss auffindbar sein.
Den Eingang finden
- Auffällige, kontrastreiche oder farbige Elemente machen den Haupteingang eines Gebäudes von weitem gut erkennbar.
Details zeigt das Beispiel. - Hausnummern kann man von weitem gut sehen, wenn sie groß und kontrastreich zum Untergrund sind.
- Eine helle und gleichmäßige Beleuchtung des Eingangs und der Zuwegung gibt Sicherheit und Orientierung und kann eine gewisse Sogwirkung zum Eingang hervorrufen.
Die Beschilderung leitet
- Eine gute Beschilderung führt vom Grundstückszugang zum Eingang des Gebäudes.
- Sie wird im Verlauf detaillierter und ist auch bei Dunkelheit gut zu lesen.
- Taktile Pläne sind eine sinnvolle Ergänzung nicht nur für blinde Menschen.
Das äußere Leitsystem
- Ein durchgängiges Leitsystem muss von der Grundstücksgrenze zum Gebäudeeingang führen.
- Auch Kantensteine, Kleinpflaster oder andere eindeutig wahrnehmbare Elemente können Leitlinien bilden.
- Je nach Eingangssituation führt das Leitsystem auf den Handlauf der Zugangstreppe, die Eingangstür, den Türöffner einer Automatiktür oder ein taktil erfassbares Schild hin.
Höhen überwinden
- Mindestens ein Eingang ins Gebäude muss stufenlos erreichbar sein. Bei Neubauten gilt das für alle Haupteingänge.
- Niveau-Unterschiede können über geneigte Wege und Rampen nach DIN 18040 überwunden werden.
- Ist zu wenig Platz dafür, können auch Außenaufzüge zum Einsatz kommen. Hubplattformen sind nur bei Bestandsgebäuden unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Technische Lösungen sollten nach topografischen Lösungen immer die zweite Wahl sein.
Weitere Details geben die Umsetzungstipps Wege auf dem Grundstück und Höhenüberwindung im Verkehrs- und Freiraum.
Reinkommen – Das Gebäude muss zugänglich sein.
Türen
Für viele Menschen mit Einschränkungen sind barrierefreie Türen die Voraussetzung, um ein Gebäude überhaupt betreten zu können.
Türen sind barrierefrei, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Vor der Eingangstür ist eine ebene und ausreichend große Bewegungsfläche freigehalten.
- Die Eingangstür ist leicht zu öffnen, zum Beispiel durch einen Automatikbetrieb.
- Die Tür weist keine Türschwelle auf. Bei Neubauten sind Schwellen an Haupteingangstüren grundsätzlich nicht erlaubt.
- Ganzglastüren haben kontrastreiche Sicherheitsmarkierungen in zwei Höhen.
- Gitterroste vor den Türen, zum Beispiel Schuhabstreifer, sind kleinmaschig ausgebildet, damit Gehilfen nicht steckenbleiben.
Außerdem gilt: Karusselltüren und Pendeltüren sind als alleinige Zugänge nicht zulässig.
Klingeln, Gegensprechanlagen und Briefkästen
Manchmal ist die Nutzung von Klingel, Gegensprechanlage und Briefkasten eines öffentlich zugänglichen Gebäudes für die Öffentlichkeit relevant. Dann müssen diese barrierefrei auffindbar und nutzbar sein. Das wird erreicht, indem sie in das Leitsystem eingebunden werden und nach dem 2-Sinne-Prinzip funktionieren. Näheres steht im Beispiel.
Klarkommen – Das Gebäude muss nutzbar sein.
Im Inneren des Gebäudes angekommen, muss man sich orientieren, um sein Ziel zu finden.
Erste Anlaufstellen
Als erste Anlaufstellen für die Orientierung dienen Info-Tresen oder eine taktil erfassbare Gebäudeinformation. Das können Schilder mit Pyramidenschrift und Braille´scher Blindenschrift sein oder Tastpläne, die die Grundstruktur des Gebäudes erklären. Blinde Menschen müssen diese Orientierungshilfen mithilfe des inneren Leitsystems sicher finden können.
Das innere Leitsystem
Das innere Leitsystem führt von der Eingangstür zunächst zu einer ersten Anlaufstelle. Dann muss es zur inneren Erschließung des Gebäudes weiterleiten. Dazu gehören Flure, Aufzüge und Treppen. So kann eine blinde Person eigenständig ihr Ziel erreichen. Beim inneren Leitsystem kann es sich um klassische Leitstreifen handeln. Aber auch taktil erfassbare unterschiedliche Bodenbeläge können diese Funktion erfüllen, zum Beispiel Teppichläufer.
Klare Strukturen
Es hilft allen Menschen bei der Orientierung, wenn die Zuwegung, die Eingangssituation, das Foyer und die gesamte Gebäudestruktur einfach und klar nach dem KISS-Prinzip gegliedert sind.
Gefahrenstellen
Im Foyerbereich gibt es nicht selten Gefahrenstellen, die vermieden oder kenntlich gemacht werden müssen. Davon profitieren insbesondere seheingeschränkte Personen:
- Freistehende Treppen - optisch und taktil wahrnehmbar machen
- Treppenunterkanten - absichern, damit sie nicht unterlaufen werden können
- Absturzkanten - die beispielsweise durch verschiedene Ebenen entstehen, absichern
- Große Glasflächen - durch kontrastreiche Markierungen wahrnehmbar machen
- Ausstattungselemente - wie Bänke, Blumenkübel, Aufsteller und Mülleimer außerhalb der Laufzone positionieren
Weitere Hilfen
- Beleuchtung - hell, gleichmäßig und blendfrei
- Sitzgelegenheiten - in ausreichender Anzahl und wiederkehrend