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Haupteingang vom Gebäude der Agentur Barrierefrei NRW beleuchtet in der Abenddämmerung

Gebäude

Eingangsbereiche von Gebäuden

Hinkommen – Reinkommen – Klarkommen

EINGANG-gut2

Besuchen Menschen ein öffentlich zugängliches Gebäude, haben sie dort in der Regel ein Ziel. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sie das Gebäude und seinen Zugang finden und diesen dann auch erreichen können. Sie müssen den Zugang passieren und sich innerhalb des Gebäudes orientieren können. Erst dann können sie ihr Ziel auch selbstständig erreichen. Gebäude müssen also so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Oder anders gesagt, alle Menschen müssen

  • zum Gebäude hinkommen,
  • ins Gebäude reinkommen,
  • im Gebäude klarkommen.

Das sollen alle Menschen möglichst eigenständig schaffen können, unabhängig von ihren körperlichen Möglichkeiten oder Einschränkungen. Das heißt, dass sie am und im Gebäude nicht mehr Hilfe benötigen als in ihrem sonstigen Alltag. Außerdem sollen auch Menschen mit Einschränkungen das Gebäude auf dem allgemein üblichen Weg und ohne besondere Erschwernis betreten und nutzen können. Je nach Einschränkung benötigen sie daher bestimmte Bedingungen, die im Folgenden näher beschrieben werden.

Ausführliche Hinweise

Hinkommen – Das Gebäude muss auffindbar sein.
Den Eingang finden
  • Auffällige, kontrastreiche oder farbige Elemente machen den Haupteingang eines Gebäudes von weitem gut erkennbar.
    Details zeigt das Beispiel.
  • Hausnummern kann man von weitem gut sehen, wenn sie groß und kontrastreich zum Untergrund sind.
  • Eine helle und gleichmäßige Beleuchtung des Eingangs und der Zuwegung gibt Sicherheit und Orientierung und kann eine gewisse Sogwirkung zum Eingang hervorrufen.
Die Beschilderung leitet
  • Eine gute Beschilderung führt vom Grundstückszugang zum Eingang des Gebäudes.
  • Sie wird im Verlauf detaillierter und ist auch bei Dunkelheit gut zu lesen.
  • Taktile Pläne sind eine sinnvolle Ergänzung nicht nur für blinde Menschen.
Das äußere Leitsystem
  • Ein durchgängiges Leitsystem muss von der Grundstücksgrenze zum Gebäudeeingang führen.
  • Auch Kantensteine, Kleinpflaster oder andere eindeutig wahrnehmbare Elemente können Leitlinien bilden.
  • Je nach Eingangssituation führt das Leitsystem auf den Handlauf der Zugangstreppe, die Eingangstür, den Türöffner einer Automatiktür oder ein taktil erfassbares Schild hin.
    Ein Leitstreifen aus Mosaikpflaster führt auf einen Handlauf einer Treppe. Dahinter befindet sich der Haupteingang einer Schule. Foto von einem kontrastreichen Leitstreifen aus weißen Rippenplatten neben grauen Gehwegplatten, die auf eine Eingangstür hinführen. Ein Blindenleitsystem fürht auf einen Eingang hin. Ein Abzweig führt zum Taster einer Automatiktür und zu einem Infoschild..
Höhen überwinden
  • Mindestens ein Eingang ins Gebäude muss stufenlos erreichbar sein. Bei Neubauten gilt das für alle Haupteingänge.
  • Niveau-Unterschiede können über geneigte Wege und Rampen nach DIN 18040 überwunden werden.
  • Ist zu wenig Platz dafür, können auch Außenaufzüge zum Einsatz kommen. Hubplattformen sind nur bei Bestandsgebäuden unter gewissen Voraussetzungen zulässig. Technische Lösungen sollten nach topografischen Lösungen immer die zweite Wahl sein.
    Rampe zu einem Gebäudeeingang Foto einer Eingangssituation. Die Treppenanlage wird durch einen rampenähnlichen geneigten Weg barrierefrei ergänzt. An den Weg grenzen eine Rasenfläche und Beete. Foto einer Hebebühne mit einem großen blauen Rollstuhlsymbol an einem Eingangspodest mit mehreren Treppenstufen.

Weitere Details geben die Umsetzungstipps Wege auf dem Grundstück und Höhenüberwindung im Verkehrs- und Freiraum.

Reinkommen – Das Gebäude muss zugänglich sein.
Türen

Für viele Menschen mit Einschränkungen sind barrierefreie Türen die Voraussetzung, um ein Gebäude überhaupt betreten zu können.

Türen sind barrierefrei, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Vor der Eingangstür ist eine ebene und ausreichend große Bewegungsfläche freigehalten.
  • Die Eingangstür ist leicht zu öffnen, zum Beispiel durch einen Automatikbetrieb.
  • Die Tür weist keine Türschwelle auf. Bei Neubauten sind Schwellen an Haupteingangstüren grundsätzlich nicht erlaubt.
  • Ganzglastüren haben kontrastreiche Sicherheitsmarkierungen in zwei Höhen.
    Foto von einem Büroflur mit Blick ins seitliche Treppenhaus. Der Zugang zum Treppenhaus erfolgt durch eine Glastür, die durch schwarze und weiße Glasmarkierungen erkennbar ist. Foto von einer Glastür, die in einen Büroflur führt. Die Glastür ist durch weiße und lilafarbene Glasmarkierungen deutlich erkennbar.
  • Gitterroste vor den Türen, zum Beispiel Schuhabstreifer, sind kleinmaschig ausgebildet, damit Gehilfen nicht steckenbleiben.

Außerdem gilt: Karusselltüren und Pendeltüren sind als alleinige Zugänge nicht zulässig.
Foto einer Karusselltür mit einer daneben liegenden Automatiktür, durch die eine Rollstuhlfahrerin fährt. Im Vordergrund sieht man den auffälligen Taster für die Automatiktür. Foto eines Tasters für eine Automatiktür. Im Hintergrund sieht man eine Karusselltür.

Klingeln, Gegensprechanlagen und Briefkästen

Manchmal ist die Nutzung von Klingel, Gegensprechanlage und Briefkasten eines öffentlich zugänglichen Gebäudes für die Öffentlichkeit relevant. Dann müssen diese barrierefrei auffindbar und nutzbar sein. Das wird erreicht, indem sie in das Leitsystem eingebunden werden und nach dem 2-Sinne-Prinzip funktionieren. Näheres steht im Beispiel.

Klarkommen – Das Gebäude muss nutzbar sein.

Im Inneren des Gebäudes angekommen, muss man sich orientieren, um sein Ziel zu finden.

Erste Anlaufstellen

Als erste Anlaufstellen für die Orientierung dienen Info-Tresen oder eine taktil erfassbare Gebäudeinformation. Das können Schilder mit Pyramidenschrift und Braille´scher Blindenschrift sein oder Tastpläne, die die Grundstruktur des Gebäudes erklären. Blinde Menschen müssen diese Orientierungshilfen mithilfe des inneren Leitsystems sicher finden können.

Das innere Leitsystem

Das innere Leitsystem führt von der Eingangstür zunächst zu einer ersten Anlaufstelle. Dann muss es zur inneren Erschließung des Gebäudes weiterleiten. Dazu gehören Flure, Aufzüge und Treppen. So kann eine blinde Person eigenständig ihr Ziel erreichen. Beim inneren Leitsystem kann es sich um klassische Leitstreifen handeln. Aber auch taktil erfassbare unterschiedliche Bodenbeläge können diese Funktion erfüllen, zum Beispiel Teppichläufer.
Foto von einem Museumsfoyer. Ein kontrastreiches Leitsystem aus weißen Rippen und Noppen auf dunklem Nadelfilz führt zum Infoschalter, zu einem Tastplan und in die Ausstellungsräume. Der Infoschalter hat zwei Tresenhöhen und ist unterfahrbar. Foto einer Treppe vom Eingang eines Museums zum Infobereich im Untergeschoss. Die Treppe ist gesichert durch kontrastreiche Aufmerksamkeitsfelder und Stufenmarkierungen. Ein Teppichläufer führt durch die Eingangshalle eines Museums und dient damit auch als Leitstreifen in die Ausstellung.

Klare Strukturen

Es hilft allen Menschen bei der Orientierung, wenn die Zuwegung, die Eingangssituation, das Foyer und die gesamte Gebäudestruktur einfach und klar nach dem KISS-Prinzip gegliedert sind.

Gefahrenstellen

Im Foyerbereich gibt es nicht selten Gefahrenstellen, die vermieden oder kenntlich gemacht werden müssen. Davon profitieren insbesondere seheingeschränkte Personen:

  • Freistehende Treppen - optisch und taktil wahrnehmbar machen
  • Treppenunterkanten - absichern, damit sie nicht unterlaufen werden können
  • Absturzkanten - die beispielsweise durch verschiedene Ebenen entstehen, absichern
  • Große Glasflächen - durch kontrastreiche Markierungen wahrnehmbar machen
  • Ausstattungselemente - wie Bänke, Blumenkübel, Aufsteller und Mülleimer außerhalb der Laufzone positionieren
Weitere Hilfen
  • Beleuchtung - hell, gleichmäßig und blendfrei
  • Sitzgelegenheiten - in ausreichender Anzahl und wiederkehrend

Eingänge ins Gebäude sichtbar machen

Eingänge - erkennen und finden ...
Foto von einem Gebäudezugang. Durch eine breite Portalumrandung in kräftigem Gelb ist der Eingang gut zu erkennen.
… durch besondere Auffälligkeit

Es ist hilfreich, wenn der Haupteingang eines Gebäudes durch auffällige, kontrastreiche oder farbige Elemente bereits von weitem erkennbar ist. Besondere Elemente wie Vordächer, Stelen, großzügige Treppenanlagen, farbige Portale oder auch auffällige Fahnen können darauf hinweisen. Je stärker dabei die Kontraste gewählt sind, desto leichter ist der Eingang für Menschen mit Einschränkungen des Sehens oder der Kognition auffindbar.
Foto von einem Hoteleingang. Durch eine rote Schmutzfangmatte und beidseitige Blumenkübel und Fahnen ist er gut erkennbar. Foto von einem Gebäudezugang. Durch ein großes Vordach sowie eine Treppen- und Rampenanlage ist der Eingang gut zu erkennen.

… durch eine große Hausnummer

Wenn Hausnummern groß und kontrastreich zum Untergrund an der Fassade oder auf einem Schild angebracht sind, kann man sie von weitem gut sehen. Sie sollten möglichst schon von der Grundstücksgrenze aus erkennbar sein. Das erleichtert auch Rettungskräften das zügige Auffinden Ihres Ziels.

Hilfreich ist auch eine schon von außen erkennbare Nutzung des Gebäudes. Bekannte Logos im Zusammenhang mit einer Stockwerksangabe erleichtern das zügige Auffinden des gesuchten Zieles.
Foto von einem Gebäudezugang. Die große weiße Hausnummer ist auf der roten Klinkerfassade sehr gut erkennbar. Foto von einem Gebäudezugang. Die Adresse und die Nutzung der Stockwerke ist von weitem gut lesbar.

… durch gute Beleuchtung

Ein hell erleuchteter Weg zum Gebäude gibt Orientierung und führt sicher zum Eingang. Ist der Bereich direkt vor dem Zugang hell erleuchtet, zum Beispiel das Portal oder ein Windfang, entwickelt er eine Sogwirkung und zieht Besucher und Besucherinnen automatisch zur Eingangstür.
Foto eines Gebäudes in der Dämmerung. Der Weg zum Gebäude und der Windfang sind hell, gleichmäßig und blendfrei beleuchtet.

Ausstattungselemente im Eingangsbereich

Ausstattungselemente - auffindbar und nutzbar für alle
Eine Rollstuhlfahrerin benutzt einen Geldautomaten.

In öffentlich zugänglichen Gebäuden gibt es zahlreiche Ausstattungselemente. Dazu gehören Klingelanlagen, Briefkästen, Automaten, die Ausgabe von Wartenummern aber auch Bänke oder Infoständer. Sie müssen von allen Besuchern und Besucherinnen barrierefrei genutzt werden können. Daher müssen sie folgende Eigenschaften aufweisen:

Alle Ausstattungselemente

  • Auffindbar – Sie müssen in das Leitsystem eingebunden sein.
    Foto vom Briefkastens eines Finazamtes. Durch Einbindung in das Blindenleitsystem, tastbare Beschriftung und Briefschlitz und ausreichende Bewegungsflächen ist er barrierefrei nutzbar. Foto eines Gebäudes in der Dämmerung. Der Weg zum Gebäude und der Windfang sind hell, gleichmäßig und blendfrei beleuchtet.

  • Erreichbar – stufenlos
  • Gefahrlos – Sie dürfen nicht die Laufbereiche ragen oder müssen mit dem Langstock zu tasten sein.
    Grafische Darstellung verschiedener Varianten freistehender, tastbarer Ausstattungselemente

  • Kontrastreiche Gestaltung – erhöht die Wahrnehmbarkeit
  • Bewegungsflächen
    davor - mindestens 150 cm x 150 cm, bei seitlicher Anfahrt reichen 120 cm Tiefe
    seitlich – mindestens 50 cm Abstand zu seitlichen Bauelementen wie Wänden
    darunter – unterfahrbarer Fußraum bei ausschließlich frontaler Anfahrt
    mindestens 15 cm tief und mindestens 35 cm hoch.
    Skizzen eines Automaten mit Vermaßung nach DIN 18040-1

  • Höhe der Bedienelemente - Achsmaß grundsätzlich 85 cm, in NRW zwischen 85 cm und 105 cm zulässig; das gilt auch bei mehreren Elementen übereinander
  • 2-Sinne-Prinzip – ist Pflicht
  • Touchscreennutzung – ist als ausschließliche Nutzungsmöglichkeit nicht zulässig.
    Gleiches gilt für Sensortasten und berührungslose Bedienelemente. Falls vorhanden, sollten Touchscreens auch mit Stiften und Prothesen bedienbar sein.

Sind Klingeln und Briefkästen für die Öffentlichkeit relevant, gilt für sie:
Klingelanlagen

  • Klingelknöpfe - taktil tastbar. Gibt es mehrere für die Öffentlichkeit relevante Klingeln, müssen sie mit Profilschrift und Braille´scher Blindenschrift beschriftet sein.
  • Gegensprechanlage - Hörbereitschaft muss optisch angezeigt werden.
  • Türsummer - Freigabe muss optisch angezeigt werden.
    Foto von Fingern, die einen Klingeltaster einer Briefkastenanlage durch einen erhabenen Rand tasten können. Foto eines Displays einer Gegensprechanlage. Das Symbol für die Rufbereitschaft leuchtet auf.

Briefkästen

  • Beschriftung - taktil tastbar
  • Höhe der Briefschlitze - zwischen 85 cm und 105 cm

Sitzgelegenheiten / Bänke
Sie sind gerade für Menschen mit Einschränkungen sehr wichtig. Daher gilt:

  • Anzahl - ausreichend je nach Art des Publikums
  • wiederkehrend – in allen öffentlich zugänglichen Bereichen des Gebäudes
  • Sitzhöhe - mindestens 45 cm
  • Lehnen - jeder Sitzplatz mit Rückenlehne und beidseits mit Armlehnen als Aufstehhilfe
  • Abstellplätze – ausreichende Anzahl für Menschen mit Rollstuhl oder Rollator

Info-Tresen

Info-Tresen - erste Anlaufstellen im Gebäude
Foto von einem barrierefreien Infotresen. Er ist eingebunden ins Leitsystem, hell beleuchtet und hat einen niedrigen, unterfahrbaren Bereich für Rollstuhlnutzende.

Betreten Personen ein Gebäude, in dem sie sich nicht (gut) auskennen, müssen sie sich orientieren, um ihr Ziel zu finden. Dabei ist ein Info-Tresen oder die Beschilderung innerhalb des Hauses die erste Informationsquelle. Damit alle Menschen Zugang zu diesen Informationsquellen haben, muss mindestens ein Bereich oder Beratungsplatz barrierefrei gestaltet sein.

Das wird erreicht durch folgende Eigenschaften:

  • deutlich erkennbar - zum Beispiel durch eine große und kontrastreiche Kennzeichnung oder eine besondere Beleuchtung
  • auffindbar - für blinde Personen, indem eine Leitlinie zu mindestens einem Platz hinführt
  • abgesenkt und unterfahrbar – für Rollstuhlnutzende und Kleinwüchsige sind zumindest in Teilbereichen diese Maße einzuhalten:
    unterfahrbare Breite - mindestens 90 cm
    unterfahrbare Tiefe - mindestens 55 cm
    Höhe vom Tresen - maximal 80 cm
    Bewegungsfläche davor - mindestens 150 cm x 150 cm
    Foto von einem Infotresen. Ein Leitstreifen führt zu einem erhöhten Tresen. Daneben gibt es einen niedrigen und unterfahrbaren Tresenbereich für Rollstuhlnutzende. Detailfoto von einem Infotresen. Ein Leitstreifen führt zu einem erhöhten Tresen. Daneben gibt es einen niedrigen und unterfahrbaren Tresenbereich für Rollstuhlnutzende.
  • sensibilisiertes und geschultes Personal – auch für Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Hilfreich ist es, wenn hilfsbedürftige Personen im Eingangsbereich von der Ansprechperson abgeholt werden.
  • induktive Höranlage – sollten für Menschen mit Hörgeräten installiert werden, vor allem bei schwierigen Hörverhältnissen. Für Schalter mit geschlossenen Verglasungen sind sie Pflicht. Ein entsprechendes Schild muss gut sichtbar darauf hinweisen.
    Hinweisschild für eine Induktionsanlage an einem Infoschalter

  • Gute Beleuchtung – blendfrei, ohne Schlagschatten und Gegenlicht
  • Beschilderung gut lesbar – Dafür sorgen ein guter Kontrast und eine an die Entfernung des Betrachters angepasste Schriftgröße entsprechend der DIN 32975. Blinde Menschen benötigen eine taktil erfassbare Profilschrift ergänzt durch Angaben in Braille´scher Blindenschrift. Die Beschilderung gibt klare und zunächst grobe Informationen und wird im Verlauf detaillierter.
  • Tastpläne – eine hilfreiche Ergänzung nicht nur für blinde Menschen, möglichst unterfahrbar
    taktiler Plan in der Eingangshalle eines Museums taktiler Plan am Infoschalter vom Stadthaus in Dortmund

Weiterführende Links

Downloads

  • Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden

    Die Broschüre „Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden“ der Agentur Barrierefrei NRW erläutert die DIN 18040 Teil 1 anhand praktischer Lösungsbeispiele.

Ansprechperson Gebäude

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