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Haupteingang vom Gebäude der Agentur Barrierefrei NRW beleuchtet in der Abenddämmerung

Gebäude

Denkmalschutz und Barrierefreiheit

Baudenkmäler sollen zukünftig auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein

Denkmäler bewahren das kulturelle Erbe eines Ortes, indem sie dessen Geschichte und Bedeutung für die Allgemeinheit erlebbar machen. Nur Denkmäler mit einer sinnvollen Nutzung sind dauerhaft vor dem Verfall geschützt. Und sie sollen wenn möglich für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen fordert, dass Menschen mit Behinderungen „so weit wie möglich [Zugang] zu Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung haben“ (Vergleiche UN BRK Artikel 30). Voraussetzung dafür ist eine möglichst umfassende Barrierefreiheit des Denkmals. Ein neues nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz soll nun den gesetzlichen Rahmen für die Barrierefreiheit von Denkmälern schaffen.

Ausführliche Hinweise

Das neue nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz

Entsprechend dem Gesetzentwurf für das neue Denkmalschutzgesetz sollen die Denkmalschutzbehörden bei anstehenden Baumaßnahmen Barrierefreiheit zukünftig stärker berücksichtigen: „Baudenkmäler, deren Sinn und Nutzung öffentlicher Bildung dient, sind schrittweise barrierefrei zu gestalten, es sei denn, das öffentliche Erhaltungsinteresse an dem Denkmal überwiegt.“ Insbesondere bei Baudenkmälern im Eigentum von Land oder Kommunen sind die Belange von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. (Vergleiche Entwurf einer Neufassung für ein nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz, § 8, Stand Mai 2021)

Gute Beispiele für die Barrierefreiheit von Baudenkmälern

Es liegt in der Natur der Sache, dass insbesondere größere Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild eines Gebäudes zu Konflikten mit den Belangen des Denkmalschutzes führen können. Wie jedoch viele gute Beispiele zeigen ist es möglich, Denkmäler an die aktuell geltenden Richtlinien für Barrierefreiheit anzupassen. Eine Rampe, die durch ihre Lage und Materialität gut in den Zugangsbereich integriert ist, oder ein Außenaufzug aus Glas, der das ursprüngliche Erscheinungsbild der Fassade erkennen lässt, sind nur zwei mögliche Beispiele für eine gelungene Integration von Barrierefreiheit an einem denkmalgeschützten Gebäude.

Kreative Lösungen für mehr Barrierefreiheit

Bei jedem Baudenkmal muss individuell geprüft werden, in welcher Form Barrierefreiheit umzusetzen ist. Das erfordert von den Denkmalschutzbehörden, den Planenden und den Eigentümern eine Offenheit für kreative und zielführende Lösungen. Im Ergebnis können interessante Architekturkonzepte entstehen, die von einem spannenden Gegensatz zwischen alten Gebäuden und neuen Ergänzungen leben. Um eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden, bietet es sich an, alle Beteiligten frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen, darunter auch Fachleute für Barrierefreiheit, Behindertenbeauftragte und örtliche Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen.

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