Ausführliche Hinweise
Wartefläche
Die Tiefe des Bahn- oder Bussteigs muss mindestens 2,50 m betragen, damit genug Platz für die Nutzung von Einstiegshilfen vorhanden ist. Einstiegshilfen sind in der Regel Klapprampen, die in den Bahnen oder Bussen festverbaut sind. Sie werden bei Bedarf an den Haltestellen ausgeklappt.
Zur maximalen Längsneigung und Querneigung sowie zur Beschaffenheit der Oberfläche des Bahn- oder Bussteiges gelten dieselben Regeln wie bei Gehwegen und Fußgängerbereichen.
Witterungsschutz
Der vorhandene Witterungsschutz muss ausreichend Platz bieten, sodass auch Menschen im Rollstuhl oder mit einem Rollator sich vor Wind und Wetter schützen können. Dafür ist mindestens eine freie Fläche von 90 cm Breite und 130 cm Tiefe mit einer davorliegenden Bewegungsfläche von 1,50 m mal 1,50 m notwendig. Die Kombination von Aufstellfläche und Bewegungsfläche ist möglich.
Der Witterungsschutz muss sicher erkannt werden können, deshalb müssen die Seitenwände aus Glas visuell kontrastreich gestaltet werden. Innerhalb des Witterungsschutzes hängen in der Regel die Aushangfahrpläne. Wie Aushanginformationen beschaffen sein müssen, erfahren Sie in dem Umsetzungstipp Orientierung im Verkehrs- und Freiraum. Und die Informationen zu Sitzgelegenheiten in dem Umsetzungstipp Ausstattungselemente im Verkehrs- und Freiraum.
Orientierung mithilfe von Bodenindikatoren
Sind im Umfeld der Haltestelle bereits Leitsysteme aus Bodenindikatoren vorhanden, sind die Leitsysteme aufeinander abzustimmen und miteinander zu verknüpfen.
Ein Auffindestreifen aus Rippenplatten führt von der inneren Gehwegbegrenzung in Richtung Bahn- oder Bussteigkante und endet in einem Einstiegsfeld. Die Größe des Einstiegsfeldes beträgt nach DIN 32984 90 cm mal 120 cm und besteht aus Rippenplatten die parallel zur Bordsteinkante ausgerichtet sind. Bei schmalen Gehwegen kann das Einstiegsfeld entfallen, stattdessen wird der Auffindestreifen bis auf 30 cm an die Bordsteinkante herangeführt.
Zusätzlich kann ein Leitstreifen entlang des Bordsteins zum Einstiegsfeld geführt werden. Liegen mehrere Haltepunkte hintereinander, muss dieser Leitstreifen eingebaut werden, um die Haltepunkte miteinander zu verbinden. Der Abstand des Leitstreifens zur Bordsteinkante muss auf ganzer Länge mindestens 60 cm betragen, ebenso wie der Abstand zu Einbauten, also zum Beispiel zu dem Witterungsschutz und dem Haltestellenschild.
Zugänge zu den Fahrzeugen
Wenn ein Fahrzeug an der Haltestelle hält, entstehen eine Stufe und ein Spalt. Beide sollten maximal 5 cm betragen. Bei Bushaltestellen ist dies in der Regel durch hohe Bordsteine und ein Absenken der Busse möglich - es wird Kneeling genannt. Einstiegshilfen in den Fahrzeugen, zum Beispiel Klapprampen, sind zusätzlich notwendig, weil das Maß von 5 cm nicht immer eingehalten und damit auf aktuelle Gegebenheiten reagiert werden kann.