Ausführliche Hinweise
Grundanforderungen
Ausstattungselemente dürfen nicht in Bereichen stehen, die für den Fußverkehr vorgesehen sind. Das gilt auch auf notwendigen Bewegungsflächen an Überquerungs- und Haltestellen. Wenn dies unvermeidbar ist, müssen sie visuell und mit dem Langstock rechtzeitig als Hindernisse wahrnehmbar sein. Ein Ausstattungselement ist mit dem Langstock wahrnehmbar, wenn
- es bis zum Boden herunterreicht oder
- maximal 15 cm über dem Boden endet oder
- einen Sockel von 3 cm Höhe oder
- eine Tastleiste in maximal 15 cm Höhe über dem Boden besitzt.
Alternativ kann auch das gesamte Ausstattungselement oder eine Gruppe von Ausstattungselemente mit einem Streifen aus Bodenindikatoren oder mit einem taktil erfassbaren Wechsel des Oberflächenbelags abgesichert werden.
Damit Ausstattungselemente visuell wahrnehmbar sind, müssen sie visuell kontrastreich zum Hintergrund gestaltet sein oder visuell kontrastreiche Markierungen aufweisen, was aufgrund von wechselnden Lichtverhältnissen im Außenraum zu bevorzugen ist. Glaswände und großflächig verglaste Trennwände sind durch zwei 8 cm hohen Streifen aus hellen und dunklen Anteilen auf einer Höhe von 40 cm bis 70 cm und von 120 cm bis 160 cm abzusichern.
Sitzgelegenheiten
Auf Hauptrouten des Fußverkehrs sollte mindestens alle 300 m eine Sitzgelegenheit vorhanden sein. Auch Sitzbänke von Haltestellen des ÖPNV, Mauern oder ähnliches gelten als Sitzgelegenheit; eine möglichst große Anzahl der Sitzgelegenheiten sollten allerdings ergonomische Sitzgelegenheiten sein, die folgende Anforderungen erfüllen: Sitzbänke sind leichter nutzbar, wenn sie mit Armlehnen und einer Rückenlehne ausgestattet sind. Punktuell sollte auf die Armlehne verzichtet werden, um das Umsetzen vom Rollstuhl auf die Sitzbank zu ermöglichen. Auch eine Sitzbank muss mit einem Langstock ertastbar und visuell kontrastreich gestalten sein. Eine Sitzhöhe zwischen 46 cm und 48 cm ist ideal, punktuell sollte es aber auch Sitzgelegenheiten mit einer Sitzhöhe von 30 cm und einer Sitztiefe von 30 cm für Kinder und kleinwüchsige Menschen geben. Damit Rollstuhlnutzende sich neben die Sitzbank stellen können, ist eine Fläche von mindestens 90 cm Breite und mindestens 130 cm Tiefe mit einer davorliegenden Bewegungsfläche von 1,50 m mal 1,50 m notwendig. Die Aufstell- und Bewegungsfläche können auch kombiniert werden.
Umlaufschranken und Poller
Poller sollen zum Beispiel verhindern, dass Kraftfahrzeuge in Bereiche hineinfahren, die ausschließlich für den Fußverkehr vorgesehen sind. Umlaufschranken sind zum Beispiel dafür da, Fahrradfahrende bei einer endenden Fahrradtrasse sicher zu stoppen oder zu verlangsamen. Die Abstände zwischen den Schrankenelementen und die Zugangsbreiten müssen so geplant werden, dass Menschen mit Hilfsmitteln die Umlaufschranke passieren können. Dazu wird eine Zugangsbreiten von mindestens 90 cm und ein Abstand der Schrankenelemente von mindestens 150 cm benötigt. Die Schrankenelemente müssen mit einem Langstock ertastbar sein, zum Beispiel durch eine Tastleiste auf einer Höhe von 15 cm. Außerdem müssen sie visuell kontrastreich gestaltet sein.
Damit Poller rechtzeitig erkannt werden können, müssen sie mindestens 90 cm hoch und ebenfalls visuell kontrastreich gestaltet sein.