Ausführliche Hinweise
Legt man die Anzahl möglicher tastbarer Zeichen von Standard-Braillezeilen zugrunde, sollte ein Alternativtext möglichst nicht länger sein als 80 Zeichen und alles über 160 Zeichen wäre zu viel. Entscheidender als die reine Länge ist aber eher das „was“. Was sollte ein Alternativtext enthalten?
Es gibt hierzu bereits zahlreiche Anleitungen (siehe auch: Weitere Infos).
Die Beispiele zu diesem Umsetzungstipp stellen eher eine rein technische Anleitung für Textdokumente dar.
Allgemeine Anforderungen an Alternativtexte sind auch von der Art des Bildes abhängig. Dabei gilt in der Regel:
- bei informativen Grafiken:
sollte eine Beschreibung des Inhalts erfolgen, so dass die dargestellte Information vermittelt wird - bei Schriftgrafiken:
sollte der dargestellte Text als Alternativtext verwendet werden - bei Bildern als Link:
sollte das Linkziel als Alternativtext angegeben werden - bei dekorativen „Schmuckgrafiken“:
sollte der Alternativtext leer sein (keinen Alternativtext eingeben)
Wenn demnach eine Bildmarke wie zum Beispiel ein Logo verwendet wird:
- ist kein Alternativtext anzugeben, wenn die Bildmarke rein dekorativ wird;
- wenn die Bildmarke für Sehende sinntragende Information vermittelt, sollte der dargestellte Text und/oder der Name der Bildmarke angegeben werden;
- wenn die Bildmarke als Link verwendet wird, sollte das Linkziel aus dem Alternativtext hervorgehen.
Was und wie ausführlich der Alternativtext als Textäquivalent für das Bild sein soll, ist nicht zuletzt vom Inhalt und Ihrer eigenen Interpretation abhängig. Am einfachsten stellen Sie sich vor, Sie beschreiben Ihren Text einer Kollegin oder einem Kollegen am Telefon (vgl.: Alternativtextprojekt des DBSV).
Würden Sie in diesem Falle überhaupt angeben, dass sich im Text ein Bild befindet?
Wie beschreiben sie dieses?
Diagramme und komplexe Schaubilder benötigen ebenso wie einfache Bilder ein Textäquivalent.
Häufig reicht bei Diagrammen und Schaubildern die Beschriftung oder der Alternativtext nicht aus, um genügend Informationen für das Verständnis des Inhalts zu vermitteln. Dann sollte eine ausführliche Beschreibung im Fließtext vorgenommen werden. Dieses Textäquivalent muss dieselben Informationen vermitteln, die ein sehender Mensch dem Diagramm oder Schaubild entnehmen kann.
Falls zu einem Bild eine Beschriftung oder ein Untertitel vorhanden ist:
- kann der Alternativtext eine kurze Aussage über die Art der Abbildung enthalten
(zum Beispiel: Foto, Zeichnung, Skizze, Kreisdiagramm, Balkendiagramm, ...) - kann der Alternativtext entfallen, wenn die dargestellte Information im Text vorhanden ist.
Wenn ein Diagramm Daten beschreibt, die nicht im Text enthalten sind, sollten die wesentlichen Informationen im Alternativtext beschrieben sein (zum Beispiel: „Kreisdiagramm: Verteilung von …“ mit Angabe der einzelnen Abschnitte und Werte).
Bei komplexen Diagrammen wird ein Alternativtext, welcher sowohl die X- und Y-Achse als auch Ausprägungen aus Diagrammlegende und Daten eines Diagramms beschreibt, sehr schnell sehr lang. Hilfreich ist in diesem Falle eine Datentabelle im Text.