agentur barrierefrei NRW liefert Anregungen für die Gestaltung barrierefreier Arztpraxen in NRW
Die Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow hat den Flyer: Barrierefrei zum Arzt herausgegeben. Der Flyer liefert Informationen und Anregungen, wie Arztpraxen barrierefrei gestaltet werden können. Die Landesbehindertenbeauftragte führt gegenwärtig Gespräche mit den Ärzten, Krankenkassen, Architekten, Vermietern und Einrichtern von Arztpraxen. Gemeinsam wird nach Wegen gesucht, bestehende Barrieren in der Gesundheitsversorgung abzubauen. Unterstützt wird sie dabei von der agentur barrierefrei NRW, die auch den baufachlichen Hintergrund für den Flyer geliefert hat.
Freie Arztwahl ist selbstverständlich in unserem Land. Für viele Menschen mit Behinderung gilt dieses Recht allerdings nur eingeschränkt. Denn was nützt das Vertrauen zu einem Arzt oder einem besonderen Therapieangebot, wenn die Praxis im Rollstuhl nicht zu erreichen ist? Wie soll ein Hörbehinderter einen Termin vereinbaren, wenn das nur telefonisch geht? Eine Zusammenfassung von Anforderungen, die von der agentur barrierefrei NRW erstellt wurde, können sie in dem im Juni 2007 im Westfälischen Ärzteblatt erschienen Artikel Anforderungen an die
Barrierefreiheit in Arztpraxen finden.
Hier finden Sie weitere Informationen wie Checklisten, Leitfäden oder Praxishandbücher allgemein zum Thema Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und Arbeitsstätten, aber auch speziell zur Barrierefreiheit in Arztpraxen:
Checkliste für barrierefreies Bauen "Bauen für Alle! Barrierefrei"
Herausgegeben vom Arbeitskreis der Behindertenbeauftragten NRW.- Bayerisches Verwaltungsportal: Arbeitsblatt Nr.6 "Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten"
Die DIN 18024 Teil 2 definiert, wie öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten barrierefrei zu gestalten sind. Dieser vom Bayerischen Staatsministerium des Innern herausgegebene Leitfaden gibt Erläuterungen zur DIN 18024 Teil 2. Praxishandbuch der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Unter der Rubrik "Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis, Kapitel 2.6 Bauliche Anforderungen" finden Sie im Abschnitt 7 Informationen über eine "Barrierefreie Praxis".
Erstellt am 14.02.08