agentur barrierefrei NRW schult Mitarbeiter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes Dortmund
In Dortmund werden zur Zeit die Mitarbeiter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes für das Thema der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden sensibilisiert. Einen Schwerpunkt des ganztägigen Seminares bilden die gesetzlichen Grundlagen, außerdem werden gute und schlechte Lösungen für Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden gezeigt.
Jedoch beschränken sich die Seminarinhalte nicht auf die Theorie: Im Anschluss an eine Einführung in die Bauvorschriften und DIN-Normen gibt es die Möglichkeit, sich mit Hilfe von Simulationsbrillen in die Lage einer Person mit Sehbehinderung hineinzuversetzen oder die eigene Mobilität im Rollstuhl auszuprobieren.
In einem öffentlichen Gebäude können vielfältige Barrieren vor Ort direkt nachvollzogen werden, was die Seminarteilnehmer der ersten zwei Seminare als sehr eindrucksvoll empfanden. Insbesondere auch die Erfahrungen eines blinden Mitarbeiters des Bauordnungsamtes wurden als hilfreich eingeschätzt, der von Hindernissen bei der Bewältigung des Alltags berichtete.
Fotos des Seminars mit dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Dortmund
Eine Mitarbeiterin des Bauordnungsamtes versucht, eine schwergängige Tür im Rollstuhl sitzend zu öffnen.
Seminarteilnehmer diskutieren Barrieren im Straßenraum.
Eine Steele vor dem Eingang ermöglicht einem Rollstuhlfahrer das automatische Öffnen der Eingangstür. Allerdings kann diese Steele ein Hindernis sein, erklärte ein blinder Mitarbeiter des Bauordnungsamtes.
Ein taktiler Übersichtsplan wird von dem blinden Mitarbeiter begutachtet.
Mit Hilfe einer Simulationsbrille untersucht ein Seminarteilnehmer, ob er die kontrastreich markierten Treppenstufen erkennen kann.
Mit Hilfe eines Rollators wurde Kopfsteinpflaster untersucht, welches für einen gehbehinderten Menschen bei geringen Unebenheiten eine Barriere darstellt.
Eine Rotationstür, wie links im Bild zu sehen, ist für einen Rollstuhlfahrer nicht benutzbar. Daher ist die danebenliegende Automatiktür notwendig.
Die Unterkante einer Freitreppe stellt eine Gefahr für blinde und sehbehinderte Personen dar und muss gesichert werden.
Die leichtgängige Schiebetür der Behindertentoilette ist auch vom Rollstuhl aus zu öffnen.
Die Leitlinie im Bodenbelag soll einen blinden Besucher vom Eingang zum Informationstresen führen, jedoch ist die Leitlinie mit dem Langstock schwer zu ertasten.
Die Steele mit dem Öffnungstaster steht auf der linken Seite vor der Tür. Für den blinden Mitarbeiter steht die Steele auf der falschen Seite, denn seine linke Hand ist durch seinen Führhund besetzt.
Erstellt am 06.11.07