Agentur Barrierefrei informiert Behindertenbeauftragte über Landesbauordnung
Was ändert sich in Punkto Barrierefreiheit in der neuen Landesbauordnung? Auf einem Fachtag des Arbeitskreises der Behindertenbeauftragten NRW am 12. Dezember 2017 in Mönchengladbach hat die Agentur Barrierefrei NRW über die voraussichtlichen Änderungen informiert, die die Planung von öffentlich zugänglichen Gebäuden betreffen. Darunter fallen beispielsweise Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Veranstaltungsräume oder Schulen. Die Barrierefreiheit dieser Einrichtungen ist eine wichtige Voraussetzung für die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Mehr Informationen zum Fachtag finden sie auf den Internetseiten der Stadt Mönchengladbach.
Erstellt am 21.12.17