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Rechtsverbindlichkeit und Anwendung von Regelwerken
Normen, Richtlinien und Empfehlungen zeigen den aktuellen Stand der Technik auf und können von jedem angewendet werden, ohne zunächst rechtlich verbindlich zu sein. Die Anwendung einer Norm muss immer im Gesamtkontext abgewogen werden. Im Einzelfall kann auch ein Abweichen von der Norm notwendig sein, um eine bessere Lösung zu erreichen.
Normen, Richtlinien und Empfehlungen können jedoch auch rechtlich verbindlich sein, indem sie zum Bestandteil eines Gesetzes oder einer Verordnung werden. Weitgehende Teile der DIN 18040 Teil 1 und 2 sind beispielsweise seit Anfang 2019 in Nordrhein-Westfalen durch Einführung als Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW zu beachten.
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Letzte Aktualisierung am 25.07.19
Liste mit DIN-Normen zu barrierefreiem Bauen
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Letzte Aktualisierung am 26.11.20
DIN 18040: Aktuelle Informationen und Umsetzungshinweise
Aktuelle Informationen und Umsetzungshinweise zur DIN 18040 Teil 1, 2 und 3 finden sie auf: nullbarriere.de.
Letzte Aktualisierung am 13.01.14