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Bauordnung NRW
Die Landesbauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen enthält unter anderem in Paragraph 49 Angaben zur Barrierefreiheit von Wohnungen und öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen. Der folgende Artikel gibt den Gesetzestext hierzu wieder.
§ 49 Barrierefreies Bauen
(1) In Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 mit Wohnungen müssen die Wohnungen barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein.
Letzte Aktualisierung am 27.03.20
Behindertengleichstellungsgesetz NRW
Im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) heißt es, dass Einrichtungen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände für Menschen mit Behinderung barrierefrei zugänglich sein müssen. Zu den barrierefrei zu gestaltenden Lebensbereichen gehören insbesondere bauliche und sonstige Anlagen, die Verkehrsinfrastruktur, Beförderungsmittel im Personennahverkehr und andere.
Letzte Aktualisierung am 20.01.09
Gesetze zum Thema Barrierefreiheit im Verkehrsbereich
Gesetze, die Barrierefreiheit im Verkehrsbereich betreffend sind:
- Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG)
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Letzte Aktualisierung am 19.07.10