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Overlay-Tools – Lösung oder zusätzliche Barriere?

Alle Kommunen sind bei der Gestaltung ihrer Webseiten zur Barrierefreiheit verpflichtet. Eine kleine Stichprobe bei den Webseiten der größeren Städte in NRW (Städte mit mehr als 75.000 Einwohnern) zeigt leider erheblichen Nachholbedarf bezüglich digitaler Barrierefreiheit.

Beispiel eines Overlay-Tools

Die Ergebnisse im Überblick für die betrachteten Städte mit mehr als 75.000 Einwohnern:

  • Obwohl nach BITVNRW es nur eine Sollanforderung ist, stellen immerhin ein Drittel der Kommunen (13 von 41 Kommunen in der Stichprobe) Angebote in Leichter Sprache zur Verfügung, aber nicht einmal ein Fünftel der Kommunen (7 von 41) stellen Angebote in Gebärdensprache bereit.
  • Die nach BITVNRW verpflichtenden Erklärungen zur Barrierefreiheit sind lediglich bei einem Viertel der Kommunen aktuell, bei mehr als einem Viertel sind diese noch nicht aktualisiert von 2020 und bei einem weiteren Viertel gibt es gar keine auffindbare Erklärung zur Barrierefreiheit: 9 Kommunen ohne Erklärung zur Barrierefreiheit; 11 Kommunen mit Erklärung von 2020; 7 Kommunen mit Erklärung von 2021; 8 Kommunen mit Erklärung von 2022; 6 Kommunen mit Erklärung von 2023.
  • Mehr als die Hälfte der Kommunen nutzen Overlay-Tools und zum Teil auch einfache Styleswitcher: 25 von 41 Kommunen nutzen Overlay-Tools oder Styleswitcher, davon nutzen 6 Kommunen einen einfachen Styleswitcher und 19 der 41 Kommunen nutzen Overlay-Tools. Styleswitcher sind Bedienelemente auf der Seite, mit denen Nutzer eine andere Seitenversion aufrufen können, die besser an die individuellen Bedürfnisse angepasst ist.
  • Von denjenigen Kommunen, die keine Erklärung zur Barrierefreiheit bereit stellen, nutzen zwei Drittel Overlay-Tools oder Styleswitcher (6 von 9 Kommunen).

Bei den einwohnerstärksten Kommunen (und damit vermutlich den finanzstärkeren Städten) hätte man auch trotz Sollanforderung insgesamt mehr Angebote in Leichter Sprache und Gebärdensprache erwarten können.

Bitte immer dran denken: Die Erklärung zur Barrierefreiheit für Websites und Apps muss einmal jährlich überprüft und aktualisiert werden!

Insbesondere die hohe Anzahl der Kommunen ohne Erklärung zur Barrierefreiheit, aber mit Nutzung von Overlay-Tools oder Styleswitchern lässt die Vermutung zu, dass die Meinung vorherrsche, allein das Verwenden von Overlay-Tools oder Styleswitcher führe automatisch zur digitalen Barrierefreiheit.


Leider ist das nicht so - wie auch unser Umsetzungstipp Overlay-Tools: keine Barrierefreiheit per Knopfdruck zeigt.

Wer weitere Informationen zum Einsatz von Overlay-Tools benötigt, für den könnte folgende Veranstaltung der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik interessant sein:

Veranstaltung zu Informationen zum Einsatz von Overlay-Tools

Die Veranstaltung richtet sich an alle Webseitenbetreiber, öffentliche Stellen und alle, die zur Einhaltung von digitaler Barrierefreiheit verpflichtet sind. Teilnahme von Menschen, die auf digitale Barrierefreiheit angewiesen sind, ist willkommen.

Die Veranstaltung findet online über Microsoft Teams am 23. November 2023 von 13:00 bis 14:00 Uhr statt.

Automatisch erzeugte Untertitel werden zur Verfügung stehen. Die Aufzeichnung der Veranstaltung findet sich im Nachgang auf der Webseite der BFIT-Bund.

Eine Veröffentlichung der Aufzeichnung der oben genannten Veranstaltung erfolgt laut Webseite BFIT-Bund in Kürze. Unter nachstehendem Link können Sie sie sich anschauen: https://www.bfit-bund.de/DE/Ueberuns/Veranstaltungen/veranstaltung_node.html

Weitere Informationen zur Veranstaltung über Overlay-Tools auf der Webseite des BFIT.

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