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Mit dem NRW Inklusionsscheck bis zu 2.000 € Förderung erhalten

Schnell sein, lohnt sich: Denn die Landesregierung NRW vergibt noch bis 30. September 2024 den Inklusionsscheck NRW. Mit diesem „Scheck“ werden Maßnahmen und Projekte gefördert, die die Barrierefreiheit in NRW stärken und die Teilhabe für alle Menschen erhöhen. Das kann eine barrierefreie Vereins-Webseite sein, das nächste barrierefreie Nachbarschaftsfest oder die lang ersehnte Rampe für das Clubhaus.

Logo NRW inklusiv Inklusionsscheck

Das beantragte Projekt kann dabei mit 2.000 € bezuschusst werden.

Grundvoraussetzung: Das Projekt muss für alle Menschen, also mit und ohne Behinderung, gedacht und nutzbar sein. Außerdem muss es in NRW umgesetzt werden.

Antragsberechtigt sind natürliche wie juristische Personen. Das können Vereine, Organisationen und Initiativen sein.

Alle relevanten Informationen rund um den Antrag inklusive Mitschnitt der Online-Präsentation finden Sie unter nachstehendem Link: https://veranstaltungen-landesservicestelle-nrw.de/foerdermittel/inklusionsscheck-nrw/

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