Mit dem NRW Inklusionsscheck bis zu 2.000 € Förderung erhalten
Das beantragte Projekt kann dabei mit 2.000 € bezuschusst werden.
Grundvoraussetzung: Das Projekt muss für alle Menschen, also mit und ohne Behinderung, gedacht und nutzbar sein. Außerdem muss es in NRW umgesetzt werden.
Antragsberechtigt sind natürliche wie juristische Personen. Das können Vereine, Organisationen und Initiativen sein.
Alle relevanten Informationen rund um den Antrag inklusive Mitschnitt der Online-Präsentation finden Sie unter nachstehendem Link: https://veranstaltungen-landesservicestelle-nrw.de/foerdermittel/inklusionsscheck-nrw/