Gibt es in NRW die Pflicht zum barrierefreien Bauen?
Ebenso erörterte er die Regelungen im aktuellen Entwurf zur Landesbauordnung NRW und wies daraufhin, dass der bislang geltende „erforderliche Umfang“ der Barrierefreiheit einer Baumaßnahme nicht mehr diskutierbar sei. Durch die überarbeitete Bauordnung sei dieser Umfang nun klar und eindeutig definiert. Die erforderliche Dimension ergibt sich aus der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen. Diese Neuerung erfreute die Teilnehmenden sehr, die diese Info nun an ihre Selbsthilfeverbände weitergeben werden.
Mehr Informationen zur Bauordnung NRW finden Sie unter dem Umsetzungstipp zur Bauordnung.
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