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Fit für die bauliche Barrierefreiheit

Wann muss eigentlich ein Barrierefrei-Konzept erstellt werden? Wer darf dabei mitreden? Und was ist überhaupt der Unterschied zwischen Benutzer- und Besucherverkehr?

All diese Fragen und noch viele weitere beantwortete unser Experte bei der Agentur für das Thema Barrierefreies Bauen, Martin Philippi, während seines Online-Seminars den Behindertenbeauftragten aus NRW.

,,Barrierefreiheit von Bauvorhaben fundiert beurteilen können"

Screenshot der teilnehmenden Behindertenbeauftragten am Online-Seminar für barrirefreies Bauen mit Dozent Martin Philippi

Rund 50 Teilnehmende folgten seinen Ausführungen. Dabei klärte sie der Architekt Philippi über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Feinheiten auf, erörterte Gesetzestexte und wies auf viele praktische Umsetzungsbeispiele hin.

,,Mit diesen Seminaren zur ,,Baulichen Barrierefreiheit“ möchten wir die Behindertenbeauftragten fit für ihre Aufgabe machen, die Barrierefreiheit von Bauvorhaben fundiert beurteilen zu können“, so Martin Philippi.

Generell werden die Behindertenbeauftragten immer dann um eine Stellungnahme gebeten, wenn es bei den Bauvorhaben ihrer Stadt oder Gemeinde um öffentlich zugängliche Gebäude geht, die sich im kommunalen Eigentum befinden.

Falls Sie ebenfalls Interesse an einem solchen Seminar haben oder gern für Ihr Team ein eigenes Inhouse-Seminar wünschen, dann wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an bauen@ab-nrw.de.

 

 

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