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European Accessibility Act - nur noch 2 Jahre Zeit!

Bisher war Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen lediglich für öffentliche Stellen durch verschiedene Gesetze und Verordnungen vorgeschrieben. Mit dem European Accessibility Act (EAA) (Europäische Barrierefreiheits-Verordnung: Richtlinie (EU) 2019/882)  wird nun auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Symbolbild eines Paragrafen zum Thema Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Diese EU-Richtlinie wird in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt.

Im Abschnitt Was ist Barrierfreiheit? Barrierefreiheit ist Pflicht. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind die Produkte und Dienstleistungen genannt, die, sofern sie neu auf den Markt gebracht werden, ab dem 28. Juni 2025 ebenfalls barrierefrei angeboten werden müssen.

Falls Sie mit Ihren Produkten und Dienstleistungen bereits länger am Markt etabliert sind, haben Sie 5 Jahre länger Zeit, auch diese barrierefrei anzubieten. Warten Sie dennoch nicht so lange und nutzen Sie die Zeit, um sich bereits jetzt umfassend zu informieren. So können Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen bereits jetzt in Bezug auf barrierefreie Lösungen vorzeitig umstellen.

Bei weiteren Fragen rund um Ihre barrierefreien Produkte und Dienstleistungen stehen wir, das Experten-Team der Agentur, Ihnen gerne zu Verfügung.

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