E-Roller – Eine Gefahr auf Gehwegen
Weitgehend ungeregelt können die E-Roller in den meisten Städten nach dem sogenannten Free-Floating-Modell nach der Benutzung einfach auf dem Gehweg abgestellt werden. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. informiert auf seiner Internetseite zu welchen Problemen das für Menschen mit Sehbeeinträchtigung führt. Eindrücklich schildert eine Betroffene einen Unfall, den sie mit einem E-Roller hatte.
Das Verwaltungsgericht Münster hat im Februar in einem Urteil zu E-Rollern festgestellt, dass für ein Verleihsystem nach dem Free-Floating-Modell eine Erlaubnis für die Sondernutzung des Straßenraums vorliegen muss. Die Stadt Münster muss nun Regelungen für die Betreiber festlegen, um die Sicherheit auf ihren Gehwegen wieder herzustellen.
Sie finden die Informationen zu dem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster und Hilfe bei Unfällen mit E-Rollern auf der Internetseite des DBSV.