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ABC der Barrierefreiheit: A wie Accessibility

Viele europäische rechtliche Grundlagen und Standards, die mit Barrierefreiheit zu tun haben, sind zunächst in englischer Sprache formuliert. Dabei begegnet uns das Wort „Accessibility“.

Bunte Würfel zeigen die Wörter ABC und barrierefrei.

Zum Beispiel im „European Accessibility Act“, der auf deutsch „Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit“ heißt. Oder in der „Directive on the accessibility of the websites and mobile applications of public sector bodies“, die die deutsche Bezeichnung „Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“ hat.

Beim Blick ins Wörterbuch gibt es gleich mehrere deutsche Wörter für das englische „Accessibility“. Zum Beispiel: Zugänglichkeit oder Erreichbarkeit oder eben Barrierefreiheit.

Zugänglichkeit oder Erreichbarkeit beschreiben im Deutschen oft allgemeinere Sachverhalte, die nicht immer den Blickwinkel der Nutzung durch viele Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen umfassen. Wenn es um den Fachbegriff geht, lautet die deutsche Übersetzung also „Barrierefreiheit“.

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