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ABC Barrierefrei – H wie Haltestelle

Wenn Menschen den ÖPNV nutzen wollen, begeben sie sich in der Regel zu einer hoffentlich nahgelegenen Haltestelle.

Werden Haltestellen eingerichtet oder umgebaut, müssen Vorgaben zur Barrierefreiheit eingehalten werden. Zum Beispiel ist ein Leitsystem notwendig und die Wartefläche muss passend dimensioniert werden.

Bunte Würfel zeigen die Wörter ABC und barrierefrei.

Nur, wenn die Bordsteinkante an der Haltestelle und die Fahrzeuge, die dort halten, aufeinander abgestimmt sind, gelingt es, dass der Ein- und Ausstieg in die Fahrzeuge mit minimaler Stufe und minimalem Spalt möglich ist und nur dann ist auch der Ein- und Ausstieg mit Hilfsmitteln wie einem Rollstuhl einfach und komfortabel möglich.

Laut dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VVR) sind 36 % der Haltestellen in seinem Zuständigkeitsbereich barrierefrei. „Dies ist ein Anfang, aber es ist noch viel Luft nach oben.“ Wie der VRR selbst anmerkt, schreibt aber auch, wie er den barrierefreien Ausbau von Haltestellen in Zukunft beschleunigen möchte.

Die Vorgaben zur Ausstattung von barrierefreien Haltestellen finden Sie in unserem Umsetzungstipp Bahn- und Bushaltestellen. Vielleicht interessiert Sie auch die Vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV und der Stand der Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit in unseren zusammengestellten Links zum Thema.

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