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Europäischer Datenschutztag – Barrierefreiheit zählt auch beim Datenschutz

Am 28. Januar 2025 ist europäischer Datenschutztag. Dieser Tag erinnert daran, wie wichtig der Schutz persönlicher Daten in der digitalen Welt ist. Doch der Datenschutz ist nicht nur eine Frage von Sicherheit und Recht. Damit alle Nutzerinnen und Nutzer Datenschutzerklärungen und Zustimmungsdialoge verstehen und nutzen können, müssen diese verständlich, zugänglich und technisch barrierefrei sein.

Eine barrierefreie Datenschutzerklärung beginnt mit einer klaren Sprache, auf unnötig komplizierte Fachbegriffe sollte verzichtet werden. Lassen sich Fachbegriffe nicht vermeiden, müssen diese erklärt werden. Die oft längeren Texte müssen mit echten Überschriften, Listen und Textabschnitte strukturiert werden. Ebenfalls sollten Zustimmungsdialoge mit den Optionen wie „Akzeptieren“, „Ablehnen“ und „Einstellungen anpassen“ technisch barrierefrei sein.

Aus technischer Sicht handelt es sich bei den Zustimmungsdialogen meist um modale Dialoge und Formulare mit verschiedenen Schaltflächen. Dabei ist zum Beispiel auf die Tastaturbedienbarkeit, eine logische Tastatur-Reihenfolge und eine korrekte Zuordnung der Beschriftungen zu den Schaltflächen zu achten.

Praktische Beispiele zur Umsetzung von Formularen finden Sie unter anderem im Demonstrator der Teilhabe-Toolbox. Informationen zur barrierefreien Umsetzung von modalen Dialogen hat das W3C in den „Design Pattern“ im Praxisleitfaden „ARIA Authoring Practices Guide“ gesammelt.

Es gibt zahlreiche Erweiterungen und Lösungen zur direkten Integration in Content Management Systemen. Überprüfen Sie bei der Auswahl und dem Einkauf solcher Erweiterungen, ob sie bereits Barrierefreiheit zusichern. Achten Sie darauf, dass Standards wie die harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) oder die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) eingehalten werden.

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