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Baudenkmäler sollen zukünftig für alle Menschen zugänglich sein

Zurzeit wird das nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz neu aufgestellt. Das für den Denkmalschutz zuständige Ministerium möchte mit dem vorliegenden Gesetzentwurf „den geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den Anforderungen an ein modernes und zukunftsorientiertes Denkmalschutzrecht“ Rechnung tragen.

Rathaus Paderborn

Dementsprechend sollen Baudenkmäler, deren Sinn und Nutzung öffentlicher Bildung dient, schrittweise barrierefrei gestaltet werden.

Die Agentur Barrierefrei NRW hat eine Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf im Rahmen der Verbändeanhörung abgegeben und meint, dass mit dem neuen Gesetz ein Fortschritt in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von Baudenkmälern zu erwarten ist. Doch sollte die barrierefreie Gestaltung von Denkmälern im Denkmalschutzgesetz noch klarer geregelt werden. Das Gesetz sollte konkrete Vorgaben enthalten, nach denen Baudenkmäler schrittweise barrierefrei zu gestalten sind. Als geeignetes Instrument werden individuelle Vereinbarungen zwischen den Eigentümern und den Denkmalschutzbehörden vorgeschlagen.
Die vollständige Stellungnahme der Agentur Barrierefrei NRW können Sie hier im PDF-Format herunterladen.

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