Baudenkmäler sollen zukünftig für alle Menschen zugänglich sein
Dementsprechend sollen Baudenkmäler, deren Sinn und Nutzung öffentlicher Bildung dient, schrittweise barrierefrei gestaltet werden.
Die Agentur Barrierefrei NRW hat eine Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf im Rahmen der Verbändeanhörung abgegeben und meint, dass mit dem neuen Gesetz ein Fortschritt in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von Baudenkmälern zu erwarten ist. Doch sollte die barrierefreie Gestaltung von Denkmälern im Denkmalschutzgesetz noch klarer geregelt werden. Das Gesetz sollte konkrete Vorgaben enthalten, nach denen Baudenkmäler schrittweise barrierefrei zu gestalten sind. Als geeignetes Instrument werden individuelle Vereinbarungen zwischen den Eigentümern und den Denkmalschutzbehörden vorgeschlagen.
Die vollständige Stellungnahme der Agentur Barrierefrei NRW können Sie hier im PDF-Format herunterladen.