Privatsphäre-Einstellungen öffnen

15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention

Am 26. März 2024 jährt sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention, kurz UN-BRK, in Deutschland zum 15. Mal.

Jahre zuvor sammelte die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) Vorschläge zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und beschloss diese in besagter Konvention. Deutschland verabschiedete dieses Ratifizierungsgesetz im Dezember 2008. Nach vorgeschriebenen Fristen ist es seit dem 26. März 2009 verbindlich. Wie geht es weiter?

 

Im Gespräch Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung
Copyright: Thomas Rafalzyk

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung, (Bild links) schreibt in seiner Ausgabe der UN-Behindertenrechtskonvention :

„Zwar hat sich auf dem Weg zu mehr Inklusion in Deutschland schon viel Gutes getan, aber am Ziel sind wir noch lange nicht. Das war auch das Ergebnis der ersten Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland. Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat über sechzig kritische Punkte und Empfehlungen formuliert. [...] Wir werden uns außerdem viel gezielter damit auseinandersetzen müssen, die Digitalisierung als Chance auch für Menschen mit Behinderungen zu begreifen und aktiv zu gestalten - zum Beispiel, wenn es um die Teilhabe am Arbeitsleben geht. [...] Inklusion ist aber nicht nur eine Angelegenheit der Politik.

Sie ist zuallererst auch eine Haltungsfrage, sie braucht Verbündete und Mitstreiter."

 

Falls Sie sich jetzt fragen, wie Sie digitale Barrieren abbauen können, dann besuchen Sie die Webseiten des Projekts Teilhabe 4.0. Das dortige Schulungsportal ebenso wie die Toolbox geben Ihnen ausführliche und kostenfreie Informationen und Tipps.

Zurück