Stellungnahme der Agentur zur Änderung der Landesbauordnung
Barrierefreie Wohnungen müssen dem Entwurf zufolge künftig nur noch „im erforderlichen Umfang“ barrierefrei sein. Die Agentur Barrierefrei NRW rät der Landesregierung in ihrer Stellungnahme, die Regelungen der Bauordnung zur Barrierefreiheit eindeutiger zu formulieren. Denn wenn offen ist, welcher Umfang der Barrierefreiheit erforderlich ist, werden allgemein verbindliche Standards aufgeweicht. Unklarheit über den Umfang der Barrierefreiheit auf Seiten der Bauherrschaften, der Architekten und der Bauordnungsämter würde das Bauen in Zukunft nicht vereinfachen, sondern zu Rechtsunsicherheit führen.