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Leistungen zur Erlangung einer Fahrererlaubnis
Nach der Verordnung über Kraftfahrzeughife zur beruflichen Rehabilitation (KfzHV) können Menschen mit Behinderung einen einkommensabhängigen Zuschuss zur Erlangung der Fahrerlaubnis erhalten, sofern sie auf ein Auto angewiesen sind, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen. Der Zuschuss für die Erlangung einer Fahrerlaubnis ist einkommensabhängig (§8 Abs. 1 KfzHV). Mit der Leistung soll für Betroffene die Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft gesichert werden.
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Letzte Aktualisierung am 22.01.09
Zuschüsse zur Beschaffung eines Fahrzeugs
Menschen mit Behinderung, die im Arbeits- und Berufsleben stehen, können nach der Verordnung über Kraftfahrzeughife zur beruflichen Rehabilitation (KfzHV) Zuschüsse zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs und für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung erhalten. Voraussetzung ist, dass der Betroffene behinderungsbedingt und nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kfz angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen (§ 3 Abs. 1 KfzHV). Das heißt auch, dass eine Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel behinderungsbedingt nicht möglich ist oder es für zurückzulegende Strecken keine öffentlichen Verkehrsmittel gibt.
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Letzte Aktualisierung am 22.01.09
Mobil mit Behinderung e.V.: Unterstützung bei Finanzierungsfragen
Eine der wichtigsten Aufgaben des Vereins "Mobil mit Behinderung e.V. (MMB) neben der umfassenden Beratung von Menschen mit Behinderung bei der Beschaffung geeigneter Fahrzeuge sowie notwendiger Umbaumaßnahmen ist die Unterstützung bei Finanzierungsfragen. Bei der Ermittlung der zuständigen Kostenträger und der aufwendigen Antragsstellung, z.B. für Zuschüsse öffentlich-rechtlicher Stellen für den Erwerb eines Fahrzeugs sowie behinderungsbedingter Zusatzausstattung (Kraftfahrzeughilfe-Verordnung, KfzHV), wird Hilfestellung geleistet.
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Letzte Aktualisierung am 19.01.11